Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

107 Spielregeln im Berufsleben einhalten ARBEITSAUFGABE 11: Die Haftung nach dem DNHG beurteilen Überprüfen Sie für die unten angeführten Sachverhalte folgende Punkte: • Gelten hier grundsätzlich die Regelungen des DNHG? • Beurteilen Sie, welcher Verschuldensgrad in den folgenden Fällen aus Ihrer Sicht vorliegt Begrün- den Sie Ihre Entscheidung. • Beurteilen Sie die Chancen, dass der Schadenersatz erlassen oder zumindest vermindert wird. a) Sandra Berger und Mario Bilic betreiben gemeinsam eine Computer-Support-Hotline (Berger & Bilic OG). Mario Bilic wird zu einem Kunden gerufen und zerstört bei seiner Wartungsarbeit das Motherboard am Computer. Kann sich Mario Bilic auf das DNHG berufen? b) Bärbel J. arbeitet seit Jahren in der Gastronomie. Sie serviert in einem Spitzen- restaurant Gästen die bestellten Speisen. Dabei stolpert sie über die Aktenta- sche eines Gastes, das gesamte Tablett mit bestem Geschirr wird zerstört, Rotwein und Speisen landen auf den Gästen. Muss sie für den entstandenen Schaden aufkommen? Wie wäre die rechtliche Lage, wenn Bärbel J. betrunken gewesen wäre? c) Gernot M. arbeitet seit 15 Jahren als Dachdecker. Bei der Reparatur eines Daches fällt im sein Hammer hinunter und beschädigt einen parkenden Mercedes. Wovon wird es abhängen, ob Ger- not M. für den Schaden in der Höhe von 1.800,00 EUR selbst aufkommen muss? Wie würden Sie die Situation beurteilen, wenn es sich bei Gernot M. um einen Lehrling im 2. Lehrjahr handelt? d) Der Elektriker Harald K. wurde von seinem Chef bei den letzten Beförderungen übergangen. Des- halb verlegt er absichtlich die Installationen bei einem Kunden falsch. Wer muss für den entstan- denen Schaden aufkommen? e) Die äußerst zuverlässige Lkw-Fahrerin Tamara Z. fährt mit dem geleas- ten Firmen-Lkw ihres Arbeitgebers mit einer Sattelaufleger-Höhe von 4m zu einem Kunden. Während der Fahrt telefoniert sie mit ihrer Mut- ter und übersieht dabei bei einer Unterführung die angezeigte Durch- fahrtshöhe von 3,80m. Der Sattelaufleger bleibt stecken und wird dabei schwer beschädigt. Wie beurteilen Sie diesen Fall nach dem DNHG? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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