Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

101 Spielregeln im Berufsleben einhalten Vorzeitige Entlas- sung durch die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Arbeitgeberin aus einem wichtigen Grund (schwere Pflichtverlet- zung). Liegt ein Entlassungsgrund vor, ist die Entlassung berechtigt erfolgt (sonst ist die Entlassung unberechtigt). Der/die Arbeitnehmer/in liefert z.B. einen Entlassungsgrund, wenn er/sie • bei der Einstellung falsche oder gefälschte Zeugnisse vorgelegt hat, • unfähig für die vereinbarte Arbeit ist, • trotz Ermahnung immer wieder alkoholisiert arbeitet, • ohne rechtmäßigen Grund längere Zeit nicht zur Arbeit erscheint. Bei einer berechtigten Entlassung muss der/die Arbeitnehmer/in teils er- hebliche finanzielle Nachteile hinnehmen (z.B. Ersetzen von allen Schäden, die die Ursache für die Entlassung waren). Vorzeitiger Austritt durch die Arbeitneh- merin/den Arbeit- nehmer Verletzt der/die Arbeitgeber/in seine/ihre Pflichten schwer, kann der/die Arbeitnehmer/in fristlos aus dem Unternehmen austreten. Zu den Gründen für einen Austritt zählen: • Der/die Arbeitgeber/in kommt seiner/ihrer Pflicht zur Entgeltzahlung nicht nach. • Der/die Arbeitgeber/in sorgt nicht für den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers (dazu zählt z.B. auch der Schutz vor sexueller Belästi- gung). Bevor man austritt, sollte man dem/der Arbeitgeber/in die Möglichkeit geben, das Problem zu beheben. Egal, ob der letzte Arbeitsplatz in beiderseitigem Einvernehmen oder in Unfrieden verlassen wurde – nach dem Ausscheiden stehen Arbeitnehmer/innen folgende Unterlagen zu: • Arbeitsbescheinigung für die Beantragung des Arbeitslosengelds • Abmeldung von der Gebietskrankenkasse, Arbeits- und Entgeltbestätigung • Dienstzeugnis, Lohnzettel und Endabrechnung über das noch ausstehende Entgelt ARBEITSAUFGABE 7: Arbeitsverhältnisse beenden Treffen Sie für die folgenden Situationen die Entscheidung, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Begründen Sie Ihre Antwort. a) Beate Riedl arbeitet in der Marketingabteilung eines Autoherstellers und hat ein interessantes Jobangebot bekommen. Sie verspricht sich davon eine interessante Aufgabe und ein höheres Einkommen. b) In einem Gespräch mit ihrer Chefin äußert Gudrun Klein ihre Unzufriedenheit mit ihren Aufstiegs- chancen. Dabei kommt auch zur Sprache, dass ihre Chefin mit ihrer Leistung nicht ganz zufrieden ist. c) Georg H. kommt mehrmals pro Woche zu spät zur Arbeit. Er wurde von seiner Chefin bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass er dadurch seine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt. d) In der Tischlerei Urbanek sind 80% der Mitarbeiter/innen mit Aufträgen der Gemeinde Innsbruck beschäftigt. Bei der letzten Ausschreibung hat eine andere Tischlerei den Zuschlag erhalten. Da- durch gibt es bei der Tischlerei erhebliche Überkapazitäten. e) Sabine B. arbeitet als Sekretärin und wird täglich von ihren Kollegen mit frauenfeindlichen „Wit- zen“ bombardiert. Sie hat bereits mit ihrem Chef über das Problem gesprochen. Dieser reagiert aber nicht. Video k27r93 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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