Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
226 Frachtdokumente – Überblick Für jeden Warentransport ist ein Frachtdokument erforderlich. Es bestätigt, wer die Ware übernommen hat und in wessen Verantwortung sich diese daher gerade befindet. Frachtbriefe dienen als Nachweis dafür, dass die Ware versendet oder zum Transport an den Fracht- führer übergeben wurde: ÚÚ Straßenfrachtbrief: Für eine vollständige Lkw-Ladung wird ein Lkw-Frachtbrief ausgestellt, im inter- nationalen Straßenverkehr der CMR-Frachtbrief . Der Frachtbrief besteht zumindest aus einem Ori- ginal und 2 Durchschlägen . Je ein Exemplar verbleibt beim Absender, beim Frachtführer und beim Empfänger. Solange der Empfänger die Ware nicht übernommen hat, kann der Versender gegen Vorlage seines Frachtbriefes z.B. die Rücksendung der Ware verlangen. ÚÚ Eisenbahnfrachtbrief: Bei Versendungen einer kompletten Eisenbahnwaggonladung innerhalb Ös- terreichs wird der Eisenbahnfrachtbrief (EBG-Frachtbrief) ausgefüllt, im internationalen Verkehr der CIM-Frachtbrief . Das Original-Formular begleitet die Ware, das Frachtbriefdoppel erhält der Versen- der mit der Bestätigung der Bahn, dass die Ware übernommen wurde. Drei Durchschriften bleiben bei der Bahn. Der e-frachtbrief@ wird online ausgefüllt. Dies bedeutet für den Versender eine Zeit- ersparnis und Vereinfachung des Prozesses (siehe Link). ÚÚ Luftfrachtbrief: Der Luftfrachtbrief (Air-Way-Bill) ist weltweit genormt und wird in drei Originalen ausgestellt, für den Absender, den Frachtführer und den Empfänger. Es gibt Frachtdokumente, so genannte Traditionspapiere (von „trade“, nicht von „Tradition“), die das Eigentum an der Ware bestätigen, d. h., wer dieses Frachtdokument besitzt, der kann über die Ware verfügen. ÚÚ Konnossement: Bei der Beförderung auf See ist die Ausstellung eines Konnossements oder Bill of Lading (B/L ) üblich. Der Verfrachter verpflichtet sich dabei, ein zur Beförderung übernommenes Gut in einem bestimmten Seehafen gegen Vorlage des B/L an den Berechtigten zu übergeben. Weiters werden mit dem Transport häufig Begleitpapiere mitgesendet, z.B. Lieferschein, Handelsfak- tura (= Handelsrechnung), Zollfaktura, Ursprungszeugnis (= Bestätigung über die Herkunft der Ware), Packliste (= Aufzählung des Inhalts z.B. eines Transportcontainers). Angaben in Frachtdokumenten: ÚÚ Versender: Der Verkäufer oder sein Spediteur beauftragt den Transport. Je nach Lieferklausel bzw. Incoterm zahlt der Verkäufer oder der Empfänger den Transport (vgl. Kap. 4, S.108). ÚÚ Frachtführer: Dieser ist verantwortlich für den Transport und die Übergabe der Ware. ÚÚ Empfänger bzw. Übergabe der Ware: Dies muss nicht bereits der Käufer sein ÚÚ Genaue Angaben zur Ware: Menge, Bezeichnung, Gewicht, Maße, Wert, Gefahrenhinweise, … ÚÚ Genaue Angaben zum Versandweg: Beladeort, -tag, Entladeort, Entfernung, … ÚÚ Besondere Hinweise, z.B. für den Zoll, für die Bezahlung ÚÚ Unterschrift und Stempel als Beweis der Übergabe bzw. Übernahme ARBEITSAUFGABE 14: Frachtbrief analysieren Analysieren Sie den nebenstehenden Frachtbrief und beantworten Sie die folgenden Fragen: a) Wer ist in welcher Rolle in den Transportauftrag involviert? b) Mit welchem Transportmittel wird der Transport durchgeführt? Welche weiteren Transportmittel wären für diesen Transport möglich und welche Vor- und Nachteile sehen Sie dabei? c) Beschreiben Sie den Versandweg, soweit er aus dem Frachtdokument entnommen werden kann. Link xm24pd Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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