Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW

144 2.9 Vereine Seppi Scholler ist oft auf Skaterplätzen unterwegs und testet seine Skateboards. Dort hat er Leute vom „Verein zur Förderung der Skatekultur“ kennengelernt. Sie haben gemeint, dass Seppi Mitglied in die- sem Verein werden soll – er überlegt noch. Schließlich ist er auch schon bei einigen anderen Vereinen Mitglied. ARBEITSAUFGABE 15: Vereinsmitgliedschaften erheben In Österreich gibt es derzeit mehr als 100000 Vereine. Fast jede/r ist Mitglied in mindestens einem Verein – manche übernehmen in den Vereinen sogar Funktionen. Führen Sie in der Klasse eine Erhe- bung durch und beantworten Sie damit die folgenden Fragen: a) Wie viele Personen sind in einem, zwei oder mehr Vereinen Mitglied? b) Um welche Vereine handelt es sich dabei? c) Warum sind sie bei diesen Vereinen Mitglied geworden? Was benötigt man für die Gründung? Vereine verfolgen meist gemeinnützige Ziele. Sie können soziale Ziele (z.B. Vereine zur Betreuung von Menschen mit Behinderung), kulturelle Ziele (z.B. Musikvereine), ökonomische Ziele (z.B. Sparvereine), gesell- schaftliche Ziele (z.B. Freiwillige Feuerwehr) oder sportliche Ziele (z.B. Fußballvereine, Tennisvereine) verfolgen. Für die Gründung eines Vereins braucht man mindestens zwei Personen. Diese müssen Vereinsstatuten verfassen und bei der Vereinsbehörde (Bundespolizeidirektionen bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) einreichen, die die Vereinsgründung geneh- migen muss. Vereine sind juristische Personen . Sie brauchen Organe, um handeln zu können. Diese Organe sind ÚÚ die Mitgliederversammlung und ÚÚ das Leitungsorgan, das oft auch als Vorstand bezeichnet wird. Dieser muss aus mindestens zwei Personen bestehen (z.B. Obmann bzw. Obfrau und Stellvertreter/in). Außerdem muss ein Verein mindestens zwei Rechnungsprüfer/innen bestellen, die überprüfen, ob die Mittel auch entsprechend dem Vereins­ zweck verwendet wurden. Wie hoch sind die Grün- dungskosten?  Die Gründungskosten sind gering und liegen deutlich unter 100 EUR. (Hinweis: Die genauen Zahlen finden Sie unter www.help.gv.at. ) Mindestkapital?  Nein. Wer haftet wie für die Schulden?  Für die Schulden haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. wenn keine oder falsche Auf- zeichnungen geführt werden) kann es auch dazu kommen, dass Organe des Vereins (z.B. Obmann bzw. Obfrau) für die Schulden haften. Eintragung Firmen- buch? Nein. Vereine werden im Vereinsregister eingetragen. Dabei handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis (siehe Link). Welche Form der Buch- haltung muss angewen- det werden? Vereine führen grundsätzlich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Un- ter bestimmten Voraussetzungen (z.B. die gesammelten Spenden über- schreiten eine Million EUR oder die Einnahmen sind höher als drei Milli- onen EUR) muss eine Doppelte Buchhaltung geführt werden. Link s83gq3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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