Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW

142 Auch bei der AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (juristische Person). Daher benötigt auch sie Organe (natürliche Personen), durch die sie handeln kann. Societas Europaea (SE) – die „Europa AG“ Nachdem Europa wirtschaftlich immer enger zusammenrückt, gibt es seit Ende 2004 auch eine Rechts- form, die dem gerecht wird – die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE). Vor allem grenzüberschreitende Fusionen und Holdinggesellschaften werden damit einfacher und billiger. (Eine Holdinggesellschaft ist eine Konzernzentrale oder eine Dachgesellschaft, die an mehre- ren, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen eine Kapitalbeteiligung hält.) Somit können Vorteile genutzt werden, die in anderen EU-Staaten aufgrund von unterschiedlich hohen Steuern und Löhnen bestehen. Um eine SE gründen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ÚÚ die Beteiligung von mindestens zwei bestehenden Unternehmen ÚÚ in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU. Diese Unternehmen können ÚÚ verschmelzen, ÚÚ eine Holding bilden, ÚÚ eine Tochter-SE gründen oder ÚÚ eine nationale AG in eine SE umwandeln. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR. Die Unternehmensleitung wird entweder durch einen Vorstand und einen Aufsichtsrat oder durch einen Verwaltungsrat ausgeübt. Eine SE muss ins Firmenbuch eingetragen werden und eine Doppelte Buchhaltung führen. Die Haftung ist gleich geregelt wie bei einer AG. Die Rechtsform erfreut sich in Österreich nicht sehr großer Beliebtheit. Die bekannteste SE ist der Baukonzern STRABAG. Hauptversammlung (Versammlung aller Aktionäre) • besteht aus allen Aktionären • wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen • Stimmrecht hängt von der Anzahl der Aktien ab • trifft wichtige Entscheidungen für das Unternehmen • entlastet den Vorstand (Die Aktionäre bestätigen die Unternehmens- führung.) • wählt den Aufsichtsrat entlastet wählt natürliche Personen, die das Unternehmen leiten Aufsichtsrat besteht aus natürlichen Personen und ist ein Kontrollorgan bestellt und kontrolliert berichtet Vorstand Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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