Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
141 Rechtliche Fragen klären 2.8 Rechtsformen für Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG) Seppi Scholler überlegt, ob er mit seinem Unternehmen einmal zu den richtig großen in seiner Branche zählen will und kann. Für große Unternehmen, an denen sich viele (natürliche und juristische) Personen beteiligen können, bietet sich noch die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) an. Was benötigt man für die Gründung? Die Gründung einer AG setzt einen Gesellschaftsvertrag („Satzung“) vor- aus. Dieser muss in der Form eines Notariatsakts erfolgen. Wie hoch sind die Gründungskosten? Die Gründungskosten für die AG sind im Vergleich zu den anderen Rechtsformen hoch . Muss ein Mindest kapital aufgebracht werden? Ja. Laut Gesetzgeber müssen AG eine Mindestkapitaleinlage (Grundkapi- tal) von 70.000 EUR aufweisen. Das Kapital einer AG wird in Anteile auf- geteilt. Diese Anteile werden Aktien genannt. Wer haftet wie für die Schulden? Die AG haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Gesellschafter einer AG (Aktionäre) nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Kann bzw. muss mitgearbeitet werden? Die Aktionäre sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt. Sie können somit am Unternehmenserfolg teilhaben, ohne mitzuarbeiten. Eintragung ins Firmen- buch? Firmenname? Aufgrund der Rechtsform muss eine AG ins Firmenbuch eingetragen werden . Als Firmenbezeichnung kann eine Namensfirma, eine Personen- firma oder ein Fantasiename gewählt werden. Die Bezeichnung der Rechtsform muss auf jeden Fall angegeben werden. Welche Form der Buchhaltung muss angewendet werden? Aufgrund der Rechtsform muss eine Doppelte Buchhaltung geführt wer- den. Welche Steuer muss bezahlt werden? Der Gewinn der AG unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt). Diese be- trägt 25%. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 3.500 EUR. Wird an die Aktionäre der AG ein Gewinn ausgeschüttet, so unterliegt dieser der Kapitalertragsteuer (KESt). Diese beträgt ebenfalls 25%. Welche Sozialversiche- rung fällt an? Für die Aktionäre fällt keine Sozialversicherung an. Die Personen, die das Unternehmen leiten, werden nach dem Allgemeinen Sozialversiche- rungsgesetz (ASVG) versichert. Wie kreditwürdig ist das Unternehmen? Die Kreditwürdigkeit einer AG hängt im Wesentlichen von der wirt- schaftlichen Lage des Unternehmens ab. Kann zusätzliches Kapital leicht aufgebracht werden? Durch die Beteiligung von vielen Aktionären kann grundsätzlich viel Eigenkapital aufgebracht werden. Veröffentlichung Jahresabschlüsse? Ja. Übermittlung an das zuständige Firmenbuchgericht; Veröffentlichung der Abschlüsse von großen Aktiengesellschaften in der Wiener Zeitung Oft verfolgen die Aktionäre und die Unternehmensleitung unterschiedliche Ziele. Aktionäre haben grundsätzlich ein Recht auf einen Anteil am Gewinn und möchten auch, dass ein möglichst hoher Anteil des Gewinns an sie ausbezahlt wird. Diese Gewinnausschüttung wird als Dividende bezeichnet. Die Unternehmensleitung möchte große Teile des Gewinns für Investitionen nutzen und nicht aus- schütten. Die Aktien mancher AG werden an der Börse gehandelt. Somit sind Unternehmensanteile an Aktien- gesellschaften leicht übertragbar. ARBEITSAUFGABE 13: Aktiengesellschaften recherchieren a) Recherchieren Sie auf der Webseite der Wiener Börse, von welchen Aktiengesellschaften die Anteile an der Börse gehandelt werden. b) Überprüfen Sie bei drei Aktiengesellschaften, ob im letzten Jahr eine Dividende ausgeschüttet wurde. Link 5328af Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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