Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW

140 Spezialform GmbH & Co KG Eine in Österreich durchaus beliebte Rechtsform ist die GmbH & Co KG. Dabei können die Vorteile einer Personengesellschaft mit jenen einer Kapitalgesellschaft verbunden werden. Die wichtigsten Punkte zur GmbH & Co KG können wie folgt zusammengefasst werden: Was benötigt man für die Gründung? Die Gründung einer GmbH & Co KG setzt einen Gesellschaftsvertrag vor- aus. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der Vollhaf- ter (Komplementär) eine GmbH ist. Muss ein Mindest­ kapital aufgebracht werden?  Ja. Das Mindestkapital für die Gründung der GmbH muss aufgebracht werden. Wer haftet wie für die Schulden?  Die GmbH als Vollhafter haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Ge- sellschafter der GmbH nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Somit kann der Nachteil der unbeschränkten Haftung ausgeschaltet werden. Die Kommanditisten der KG haften wiederum nur mit ihrer Einlage (genauso wie die Gesellschafter der GmbH). Welche Form der Buchhaltung muss angewendet werden? Aufgrund der Rechtsform muss eine Doppelte Buchhaltung geführt wer- den. Welche Steuer muss bezahlt werden? Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (25%), jene der Kommanditisten der Einkommensteuer (max. 50%). Müssen die Jahres­ abschlüsse veröffent- licht werden?  Ja. Da es keine persönlich haftenden Gesellschafter gibt, muss eine GmbH & Co KG ihren Jahresabschluss an das zuständige Firmenbuch­ gericht übermitteln. Die GmbH & Co KG ist somit grundsätzlich eine Kommanditgesellschaft (KG). Voll haftender Gesell- schafter dieser KG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese haftet mit ihrem gesamten Vermögen – die Gesellschafter der GmbH haften nur mit ihrer Einlage. Die beschränkt haftenden Gesellschafter sind natürliche Personen. Diese haften nur mit ihrer Einlage. Beides wird unter dem Dach einer GmbH & Co KG vereint. GmbH = juristische Person Kommandit- gesellschaft Vollhafter (Komplementär) Teilhafter (Kommanditist) = natürliche Person/en unbeschränkte Haftung (mit dem gesamten Vermögen der Gesellschaft) beschränkte Haftung (mit der Einlage) GmbH & Co KG Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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