Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
139 Rechtliche Fragen klären Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, benötigt sie Organe (natürliche Personen), durch die sie handeln kann. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung. Er muss grundsätzlich allerdings bei der GmbH erst ab einer gewissen Größe gebildet werden (wenn z.B. das Stammkapital 70.000 EUR überschreitet und mehr als 50 Gesellschafter/innen vorhanden sind oder im Durchschnitt mehr als 300 Arbeitnehmer/ innen beschäftigt werden). In Österreich ist es verpflichtend, für je zwei von den Gesellschaftern ge- wählte Mitglieder ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Kreis der Arbeitnehmer/innen zu entsenden. ARBEITSAUFGABE 12: Das Unternehmen von Christine Cortez und Gabriele Hoffmann analysieren – Fortsetzung Nachdem Sie jetzt eine weitere Rechtsform kennengelernt haben, sollen Sie für das Unternehmen von Christine Cortez und Gabriele Hoffmann noch einmal ein paar Überlegungen anstellen. Zur Erinnerung: Die Erspar- nisse von Christine Cortez betragen 25.000 EUR, jene von Gabriele Hoff- mann 15.000 EUR. a) Können Christine Cortez und Gabriele Hoffmann auch eine GmbH gründen? b) Wer muss bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags mitwirken? c) Wie würde sich die Gründung einer GmbH auf die Haftung der beiden auswirken? d) Welche Veränderung würde dadurch bei der Buchhaltung eintreten? e) Welche Steuer muss von der GmbH bezahlt werden? f) Muss eine Steuer bezahlt werden, wenn im ersten Geschäftsjahr ein Verlust in der Höhe von 12.500 EUR erwirtschaftet wird? g) Wäre es für die beiden einfach, den Kredit in der Höhe von 30.000 EUR zu bekommen, wenn die Rechtsform der GmbH gewählt wird? Hauptversammlung (Versammlung aller Gesellschafter/innen) • besteht aus allen Gesellschaftern • wird jährlich vom Geschäftsführer/von der Geschäftsführerin einberufen • Stimmrecht hängt von der Höhe des jeweiligen Geschäftsanteils ab • bestellt den/die Geschäftsführer und wählt bei Bedarf den Aufsichtsrat bestellt wählt natürliche Personen, die das Unternehmen leiten Aufsichtsrat besteht aus natürlichen Personen und ist ein Kontrollorgan kontrolliert Geschäftsführer Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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