Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW

132 2.3 Alles in einer Hand – Einzelunternehmen Seppi Scholler hat sich entschlossen, sein Unternehmen zunächst alleine zu grün- den – so wie rund 70% aller Neugründer/innen in Österreich auch. Bei dieser Grün- dung tauchen viele Fragen wieder auf, die schon einmal behandelt wurden. Die wichtigsten sollen jetzt für die Rechtsform Einzelunternehmen beantwortet wer- den. Was benötigt man für die Gründung?  Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Gewerbeanmel- dung bzw. Bewilligung durch die zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft). Zusätzlich muss man die Aufnahme der Tätig- keit dem Finanzamt melden. Einzelunternehmen sind einfach zu grün- den. Wie hoch sind die Gründungskosten?  Weil man keinen Vertrag benötigt, sind die Gründungskosten niedrig. Bei Neugründungen entfallen aufgrund von Förderungen häufig die Ge- bühren. Mindestkapital?  Nein. Auch mit einer leeren Geldbörse kann ein Einzelunternehmen ge- gründet werden – schlau ist es aber nicht. Wer haftet wie für die Schulden?  Einzelunternehmer/innen haften für Schulden des Unternehmens unbe- schränkt. Das heißt, dass sie auch mit ihrem gesamten Vermögen (Unternehmens- und Privatvermögen) haften. Scheitert man als Einzel- unternehmer/in, kann das zur Folge haben, dass man seine Eigentums­ wohnung, sein Privatauto und die gesammelten Goldmünzen verliert. Kann bzw. muss mitgearbeitet werden? Nachdem in der Regel der Einzelunternehmer/die Einzelunternehmerin die Geschäfte führt, arbeitet er/sie auch mit. Er/sie vertritt auch das Un- ternehmen nach außen. Die Arbeit kann aber natürlich auch auf Ange- stellte übertragen werden. Wird das Unternehmen ins Firmenbuch ein­ getragen? Welcher Firmenname kann gewählt werden? Jedem Einzelunternehmer/jeder Einzelunternehmerin steht es grund- sätzlich frei, sich ins Firmenbuch eintragen zu lassen. ÚÚ Übersteigt der Umsatz 700.000 EUR ist die Eintragung verpflichtend. ÚÚ Seppi Scholler hat sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – deshalb darf und muss er den Zusatz e. U. („eingetragener Unterneh- mer“) führen. Nachdem er ins Firmenbuch eingetragen wurde, hat er auch alle Möglichkeiten bei der Wahl des Firmennamens (Namens­ firma, Sachfirma, Fantasiename). ÚÚ Wäre er nicht ins Firmenbuch eingetragen, müsste er seinen Vor- und Familiennamen verwenden. Er hat dann keine „Firma“, sondern tritt als Person auf. Welche Form der Buchhaltung muss angewendet werden? ÚÚ Beträgt der Umsatz weniger als 700.000 EUR pro Jahr, kann eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden. ÚÚ Bei einem Umsatz von mehr als 700.000 EUR pro Jahr muss eine Doppelte Buchhaltung geführt werden. Welche Steuer muss bezahlt werden? Einzelunternehmer/innen müssen Einkommensteuer bezahlen. Diese ist je nach Einkommenshöhe gestaffelt. Bis 11.000 EUR Gewinn fällt keine Steuer an. Für Gewinne über 60.000 EUR pro Jahr beträgt der Steuersatz 50% (Spitzensteuersatz). Welche Sozialversiche- rung fällt an? Einzelunternehmer/innen werden bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert. Wie kreditwürdig ist das Unternehmen? Solange genügend Privatvermögen vorhanden ist, ist ein Einzelunter- nehmer/eine Einzelunternehmerin auch kreditwürdig. Wenn wenig Pri- vatvermögen vorhanden ist, ist es schwierig, einen Kredit zu bekommen. Aufbringung von zusätzlichem Kapital?  Zusätzliches Kapital kann nur schwer aufgebracht werden. Dies hängt in erster Linie vom vorhandenen Privatvermögen ab. Veröffentlichung Jahresabschlüsse? Nein. Von der Veröffentlichung sind nur Kapitalgesellschaften betroffen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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