Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
128 2.2 Namen bei Unternehmen auswählen Nachdem Seppi Scholler jetzt weiß, dass er als Unternehmer gilt und somit die Regeln des Unterneh- mensgesetzbuches für ihn zur Anwendung kommen, muss er das nächste Problem lösen: die Wahl des Firmennamens. Für die Zusammensetzung des Firmennamens gelten folgende Vorschriften: Zulässig sind damit grundsätzlich: Angaben, die die geschäftlichen Verhältnisse (z.B. wem gehört das Unternehmen, wer haftet für die Schulden) nicht richtig darstellen, sind verboten. Die Freiheit bei der Wahl des Firmennamens hat also dort ihre Grenzen, wo unrichtige Firmenwortlaute zu falschen Vorstellungen bei Geschäftspartnern/ Geschäftspartnerinnen führen können (Verbot der Irreführung). Zum Beispiel wäre für Seppi Scholler die Firmenbezeichnung „Coole Snow- boardbekleidungsproduktion e. U.“ nur dann zulässig, wenn er auch selbst produzieren würde. Der Firmenname darf nicht zu allgemein gehalten werden. Die Wahl des Unternehmensgegenstandes bzw. eine reine Branchenbezeichnung sind nicht zulässig. Seppi Scholler kann somit nicht den Firmennamen „Snow- boardbekleidung e.U.“ wählen. Die Regelungen zur korrekten Wahl des Firmennamens finden sich ebenfalls im Unternehmens gesetzbuch. Die Firma ist laut UGB der im Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma ist somit eine bloße Namensbezeichnung. Sie wird im alltäglichen Sprachgebrauch fälschlich mit dem Unternehmen gleichgesetzt. Jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft für das Unternehmen hat (somit nicht irreführend ist) und sich deutlich von anderen bestehenden Firmen (insbesondere wenn sie am gleichen Ort bestehen) unterscheidet. Namensfirmen Sachfirmen Fantasienamen Kombination aus Namensfirma, Sachfirma und Fantasienamen Möglichkeiten bei der Wahl eines Firmennamens Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder mehrerer Gesellschafter auf (z.B. Josef Scholler e.U.). Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbereich auf (z.B. Coole Snowboardbekleidung e.U.). Es wird ein Firmenname gewählt, der sich auch als Werbe- träger eignet (z.B. LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS LOVE CLOTHING e.U.). Ungeeignet sind nicht aussprechbare oder sinnlose Buchstabenkombinationen (sofern sie kein Fantasiewort bilden). Im Firmennamen scheint eine Kombination aus Namensfirma, Sachfirma und Fantasienamen auf (z.B. LOVE DISTRIBUTION Snowboardbekleidung Josef Scholler e.U.). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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