Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
126 2.1 Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer/in? Seppi Scholler weiß, dass er für seine Tätigkeit einen Gewerbeschein braucht. Dies ist deshalb der Fall, weil er eine erlaubte Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht betreibt. Jetzt stellt sich die Frage, ob er aufgrund dieser Tätigkeit auch als Unternehmer gilt. Dies ist wichtig, weil für ihn dann die Regelungen aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) gelten. Im Gesetz steht, dass die Regelungen des UGB für alle Personen gelten, die Unternehmen betreiben. Seppi Schollers wirtschaftliche Tätigkeit ist auf Dauer angelegt – er möchte ja langfristig mit seinen Produkten am Markt erfolgreich sein. Er übt seine Tätigkeit auch selbstständig aus (er ist nicht bei ei- nem anderen Unternehmen angestellt). Ob er mit seiner Tätigkeit dabei Gewinn erzielen möchte oder nicht, spielt keine Rolle. Eine unterneh- merische Tätigkeit kann auch schon bei Kostendeckung gegeben sein. Auf Seppi Scholler treffen somit alle Voraussetzungen zu – er ist Unternehmer und muss sich an die Bestimmungen des Unternehmens- gesetzbuches halten. Unternehmen nach dem Unternehmensgesetzbuch können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Seppi Scholler ist eine natürliche Person – ein le- bender Mensch. Seppi Scholler ist als Person Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person wird durch einen Vertrag geschaffen. Die Basis dafür, dass eine juristische Person entstehen kann, ist eine gesetzliche Regelung. Zu den juristischen Personen zählen z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft. Auch Vereine sind juristische Personen. Juristische Personen können nicht selbst handeln – sie bedienen sich natürlicher Personen. Diese natürlichen Personen werden Organe genannt. Eine Tätigkeit unterliegt dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), wenn • • • es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt. Ob man damit einen Gewinn erzielen möchte oder nicht, spielt keine Rolle. Wählt man eine bestimmte Rechtsform, gelten automatisch die Regelungen des UGB. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „Unternehmern aufgrund der Rechtsform“. Dies gilt für folgende Rechtsformen: • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Aktiengesellschaft (AG) • Genossenschaft (Gen) • Societas Europaea (SE) • Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechts- anwälte (Freiberufler/innen) • Landwirtinnen und Landwirte können sich freiwillig an die Regelungen des UGB halten sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr) und sie auf Dauer angelegt ist (also nicht einmalig stattfindet) Ausnahmen: Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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