Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW

106 3 Zahlungsbedingungen abklären Zahlungsbedingungen klären folgende Fragen: ÚÚ Wie wird gezahlt? ÚÚ Wann wird gezahlt? ÚÚ Durch welche Zahlungsbedingungen kann das Risiko des Zahlungsverzuges reduziert werden? Unternehmen senden ihre Produkte in ferne Länder und erwarten eine finanzielle Gegenleistung des ihnen manchmal mehr oder weniger bekannten Vertragspartners. Die Risiken sind offensichtlich: Gro- ße Entfernungen, unterschiedliche Währungen, Rechtsordnungen und Handelsbräuche sowie mögliche politische und wirtschaftliche Risiken können die Vertragserfüllung stören. Es werden verschiedene Zahlungsbedingungen unterschieden: ÚÚ Vorauszahlung. Cash Before Delivery bedeutet, dass der volle Betrag vor Erhalt der Ware bezahlt wird. Bei ungewisser Bonität des Kunden oder bei kritischen Ländern wird gern Vorauszahlung verlangt, ebenso bei Aufträgen, die eine entsprechende Vorfinanzierung erfordern. ÚÚ Anzahlung. Down Payment bedeutet, dass ein Teil des Rechnungsbetrages vor Erhalt der Ware be- zahlt wird; es wird also eine Vorleistung erbracht, der noch keine Gegenleistung gegenübersteht. ÚÚ Zahlung bei Lieferung. Cash on Delivery bedeutet, die Ware wird gegen Zahlung ausgehändigt, z.B. durch Nachnahme. „Cash“ kann dabei neben Barzahlung auch gegen eine Banküberweisung bedeu- ten. ÚÚ Einfache Rechnung. Clean Payment bedeutet, dass die Ware vor Zahlung ohne Sicherstellung ver- sendet wird. Der Importeur begleicht die Rechnung durch Überweisung nach Erhalt der Rechnung oder nach Inanspruchnahme eines Zahlungsziels. Zwei „Zug-um-Zug“-Zahlungsbedingungen – mit Dokumenten – werden unterschieden: ÚÚ Dokumente gegen Zahlung. Documents Against Payment (d/p) Bei dieser Zahlungsbedingung versendet der Exporteur die Ware auf einem Transportweg, der nicht unmittelbar mit der Übergabe an den Käufer (Importeur) endet, sondern die Ware verbleibt zunächst z.B. im Lager eines Spediteurs im Importland. Der Importeur kann die Ware aus diesem Lager nur gegen Vorlage bestimmter Dokumente, z.B. einem Konnossement (siehe Kap. 8 Logistik), überneh- men. Diese werden ihm erst bei Zahlung „Zug um Zug“ ausgehändigt, d.h., er zahlt, bevor er die Ware auf Mängel untersuchen kann. ÚÚ Dokumenten-Akkreditiv – Letter of Credit (L/C) Beim Dokument gegen Zahlung zahlt der Importeur „Zug-um-Zug“ gegen Aushändigung von Doku- menten, mit denen er die Ware auslösen kann (s. oben). Beim Akkreditiv hingegen bekommt der Exporteur den vereinbarten Kaufpreis von einer Bank, sobald er bestimmte formgerechte Dokumen- te dort einreicht. Diese treibt das Geld später beim Importeur bzw. dessen Bank auf eigenes Risiko ein. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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