Wirtschaft gestalten HAK I, Arbeitsbuch BW
218 4 Verbraucherrechte – Bestimmungen für B2C-Geschäfte Viele Konsumenten (Verbraucher) lassen sich schneller und leichter zu einem Kauf überreden als Unternehmen, die meist gute Kenntnis- se über die Gesetzeslage und bessere Verhandlungsmöglichkeiten besitzen. Daher gelten: ÚÚ Faire Regelungen für alle Verbrauchergeschäfte ÚÚ Umfassende Informationspflichten in bestimmten Fällen, insb. bei Fern-, Auswärts- und Kreditgeschäften ÚÚ Rücktrittsmöglichkeiten in bestimmten Fällen, insb. bei Fern-, Auswärts-, Kredit- und Versicherungs- geschäften Beispiele für Verbrauchergeschäfte (B2C) Schutzbestimmungen Ladengeschäfte: Typisches „Shopping“ in Ge- schäften, Einkauf in Super- bzw. Baumärkten, Küchenbestellung im Möbelhaus, Autokauf bzw. Reparatur beim Autohändler, … Der/Die Käufer/in muss vor dem Kauf Min- destinformationen erhalten. Ein Rücktritts- recht besteht jedoch nicht! Fernabsatzgeschäfte: Webshop, Versandhandel, Tele- shopping, Kauf per E-Mail, SMS, Telefon, … Der/Die Käufer/in muss vor dem Kauf um- fassende Informationen erhalten und hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen, um die Ware zu probieren. Auswärtsgeschäfte: Vertragsabschlüsse in der Woh- nung, Vertreterbesuche, Wer- befahrten, „Tupperwareparty“, Kaufverträge nach Ansprechen auf der Straße, … Der/Die Käufer/in muss vor dem Kauf um- fassende Informationen erhalten und hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen, um Überrumpelungen zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn ein Vertreter, Handwerker o. ä. in die Wohnung bestellt wurde. Verbraucherkreditgeschäfte: Kreditaufnahme in der Bank, Kredit- oder Ratenvereinbarung beim Möbelkauf etc. Der/Die Käufer/in muss vor dem Kredit- abschluss umfassende Informationen erhalten, um verschiedene Kreditangebote genau vergleichen zu können. Auch hier hat der/die Konsument/in ein Rücktritts- recht innerhalb von 14 Tagen. Auch für andere Finanzgeschäfte gibt es spezielle Informationspflichten (z. B. Kauf von Wertpapieren, vgl. 3. Band) oder Rücktrittsrechte (z. B. Versicherungsgeschäfte, sofortige Immobilienkäufe, …) . Faire Regelungen Informationspflichten Rücktrittsmöglichkeiten Wichtige Schutzbestimmungen für Konsumenten bzw. Verbraucher Faire Regelungen (Kap. 4.1) Rücktrittsmöglichkeit (Kap. 4.3) Gilt bei: Allen Verbrauchergeschäften (B2C), auch bei normalen Laden- geschäften Schutz für Verbraucher/innen: ·· einfache Informationspflicht, ·· genaue Preisauszeichnung, ·· Kostenvoranschläge gratis und verbindlich, ·· unzulässige Bestandteile, ·· rasche Lieferung, ·· erweiterte Gewährleistung, ... Gilt bei: Fernabsatz-, Auswärts- und Verbraucherkredit-, Versiche- rungs- und sofortigen Immobili- engeschäften. Rücktritt: ·· ohne Angabe von Gründen, ·· meist 14 Tage, ·· Fristverlängerung, wenn nicht über die Rücktrittsmöglichkeit informiert wurde Umfassende Informationspflicht (Kap. 4.2) Gilt bei: Fernabsatz-, Auswärts- und Verbraucher- kreditgeschäften. Umfassende Informationen vor und nach dem Vertragsabschluss, insb. zu ·· Produkt, ·· Kosten, ·· Verkäufer (genaue Kontaktdaten), ·· Rücktrittsrecht Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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