weltweit 3, Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

Internet-Einkauf für Kinder? Eine Verbraucherzentrale rät: „Werbetreibende Unternehmen wenden sich über das Internet auch an Kinder. Allerdings bleibt es hier bei dem alten Grundsatz: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist voll geschäftsfähig. Lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes kann ohne Zustimmung der Eltern etwas bestellt werden. Bei allen anderen Internet- Käufen müssen die Eltern entweder zuvor einwilligen oder nachträglich das Geschäft genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Eltern bei ‚heimlicher‘ Bestellung ihres Kindes das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht mehr in Anspruch zu neh- men.“ Der Konsumentenschutz Stell dir vor, deine tolle, neu gekaufte Jeans passt doch nicht, der Zipp ist eingerissen. Was tun? Kannst du die Hose umtauschen? Als Käuferin oder Käufer hast du Rechte und Pflichten: Bei schriftlichen Verträgen stehen sie in den Geschäftsbedingungen. Liegen Mängel an der verkauften Ware vor, muss die Verkaufsseite reparieren, umtauschen oder den Kaufpreis rücker- statten. Das ist auch in Form von Gutscheinen möglich. Diese Garantie gilt allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Umtausch der – unbeschädigten – Ware ist nur dann möglich, wenn es beim Kauf vereinbart worden ist. Dies ist meist auf dem Kassabon vermerkt. Verursacht ein schadhaftes Produkt einen Schaden, muss der Erzeuger ihn zum Großteil ersetzen. Er handelt im Rahmen der Produkthaftung. 1 Erkläre die Begriffe. Kaufvertrag: Geschäftsfähigkeit: Umtausch: Garantie: 2 Das Fallbeispiel der neuen Jeans: Diskutiert in der Klasse, ob sie umgetauscht werden kann. 3 Der 14-jährige Lukas hat bei einer Internet-Auktion eine neue Digitalkamera für 149 Euro ersteigert und dabei Papas Kreditkartennummer angegeben. Muss der Vater die Kamera nun bezahlen? 4 Internetrecherche: Nenne wichtige Aufgaben des Konsu- mentenschutzes. Du bist dran Der „Goldene Windbeutel“ geht an … Fruchtjoghurt ohne Frucht, Zuckerbomben beworben als Fitnessprodukte oder riesengroße Verpackungen für geringe Mengen an Lebensmitteln sind keine Ausnahmen im Supermarkt. Der Verein Foodwatch verleiht jedes Jahr einen Negativpreis, den „Goldenen Windbeutel“, der besonders auf den Unterschied zwischen dem beworbenen Qualitätsversprechen und den tatsächlichen Eigenschaften von Lebensmitteln hinweisen soll. Foodwatch kämpft so für das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf sicheres und gutes Essen. Verbraucherinnen und Verbraucher können im Internet abstimmen, welches Produkt den „Goldenen Windbeutel“ erhalten soll. Das Ergebnis wird anschlie- ßend von Foodwatch bekanntgegeben. Pacta servanda sunt (lateinisch): Rechtsgültig geschlossene Ver- träge sind einzuhalten. Ein Rück- tritt davon ist nur möglich, wenn die Ware irreparable Schäden aufweist oder nicht fristgerecht geliefert wird. Kostenvoranschlag beinhaltet die voraussichtlichen Kosten. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag muss der ver- anschlagte Preis eingehalten wer- den. Beim unverbindlichen darf er um 10% überschritten werden. M7 „Gewinner“ des „Goldenen Wind- beutels“ 2013 M6 Arbeitsheft Seite 38 89 5 Wirtschaften im privaten Haushalt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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