weltweit 3, Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

Gesetzliche und freiwillige Interessenvertretungen In Österreich unterscheidet man zwei Arten der Interessenvertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kammern sind gesetzlich festgelegte Insti tutionen. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist verpflichtend, und jedes Mitglied muss eine Kammerumlage bezahlen. Dafür bekommt man Hilfe bei Arbeitskonflikten oder Beratungen. Gewerkschaften dagegen sind Vereine, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitglieder müssen in der Regel einen Bei- trag bezahlen und bekommen dafür Zusatzangebote wie rechtlichen Bei- stand. Lohn- und Tarifverhandlungen Eine weitere wichtige Aufgabe der Sozialpartner ist die Beobachtung der Preisentwicklungen. Jedes Jahr führen Gewerkschaften der einzelnen Berufs- branchen und Unternehmensvertretungen Lohn- und Tarifverhandlungen. Dabei werden die Löhne für das nächste Jahr neu verhandelt. In der Regel werden sie angehoben, da es durch die Inflation jedes Jahr zu Preissteige- rungen kommt. Die Inflationsanpassung soll verhindern, dass die Menschen weniger Geld zur Verfügung haben als im Vorjahr. Lohnverhandlungen werden auch genutzt, um Vorteile für die einzelnen Gruppen zu verhandeln. Wer sich letztlich durchsetzt, hängt oft von der aktuellen Wirtschaftslage ab. Wer trägt wie viel zur Sozialversicherung bei? Die Sozialpartner haben einen großen Einfluss auf die Politik. Sie sind berechtigt, Gesetze zu begutachten und eigene Vorschläge einzubringen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Sozialversicherung. Hier gibt es Unstimmig- keiten zwischen den Interessenvertretungen, wer wie viel zu Pension, Kran- kenversicherung und Unfallversicherung beitragen soll. Die Unternehmen versuchen, Kosten zu sparen, und setzen sich dafür ein, dass jede Person selbst vorsorgt. Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dafür, dass sich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beteiligen. Streik Niederlegung der Arbeit, um für oder gegen Dinge zu protestieren, z. B. für höhere Löhne. In Österreich wird sehr selten ge- streikt, da Streik als letzte Maß- nahme gesehen wird. In anderen Ländern, z. B. Frankreich, ist Streik oft die erste Maßnahme. Betriebsrat Interessenvertretung von Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern in einem Unternehmen. Ab fünf Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Inflation allgemeine Preissteigerung, z. B. konnte man für einen Euro im Vorjahr noch mehr Waren und Dienstleistungen konsumieren als im laufenden Jahr 2012 2013 Veränderung Einkommen Frau Wallner 1 000€ 1 030€ + 3% Handykosten 15€ 12€ – 20% Miete 600€ 636€ + 6% Essenskosten 300€ 321€ + 7 Geld zum Ausgeben/Sparen € € M4 Monatliche Haushaltsrechnungen von Frau Wallner im Jahresvergleich Arbeitsheft Seite 28 2 Wer hat in diesen Situa- tionen die bessere Verhand- lungsbasis? Arbeitgeber (AG) oder Arbeitnehmer (AN)? Begründe mündlich. a) Im letzten Jahr herrschte hohe Arbeitslosigkeit. b) Die Unternehmen machen Rekordgewinne. c) In Österreich fehlen Arbeits- kräfte. 3 Arbeite mit M4. a) Vervollständige. b) Formuliere einen Satz, in dem du erklärst, wie sich die Situati- on von Frau Wallner veränderte. 4 Die Sozialpartner verhan- deln darüber, ob es erlaubt sein soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einzelnen Tagen bis zu zwölf Stunden arbeiten dürfen. Die Wochenar- beitszeit würde gleich bleiben. Wer sollte deiner Meinung nach Recht bekommen – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? 5 Bewerte den Streik als Mittel im Interessenkonflikt. Du bist dran 65 4 Beruf – Entscheidung fürs Leben? Nur zu Prü zwecken % % – Eigentum des Verlags - öbv

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