weltweit 3, Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

Migration über die Grenzen hinaus „Zuhause werden die Jungen zum Kämpfen gezwungen. Meine Eltern haben mir gesagt, dass ich in Europa Arbeit und Sicherheit finde. Also haben sie Männern viel Geld bezahlt, damit die mich hierher bringen. Als ich dann nach Monaten aus einem Lkw gestiegen bin, habe ich niemanden verstan- den. Jetzt muss ich abwarten, ob ich bleiben darf. Ich hoffe, dass ich eines Tages Geld verdienen kann, damit ich die Schulden meiner Familie bezahlen und mir eine eigene Wohnung leisten kann“, erzählt ein junger Flüchtling aus Somalia. Ob er in Österreich bleiben darf, wird ein Gericht entscheiden. Bis dieses Urteil gefällt wird, muss er im Erstaufnahmezentrum in Traiskir- chen bleiben. In der Genfer Konvention der Vereinten Nationen (UN) ist festgelegt, welche Personen als Flüchtlinge gelten und welche Rechte und Pflichten sie haben. Ist ein Mensch als Flüchtling einzustufen, so kann er oder sie um Asyl, also Schutz, in einem Land ansuchen. Damit wird die Person zu einer Asylwerbe- rin oder einem Asylwerber. Internationale Migration hat nicht immer mit Flucht zu tun. Im Gegenteil: Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeiten des internationalen Arbeitsmarktes und arbeiten im Ausland. In diesem Fall spricht man von Arbeitsmigration . In der Vergangenheit hat Österreich immer wieder Gast- arbeiterinnen und Gastarbeiter eingeladen, hier zu arbeiten und zu leben. Sehr viele Menschen sind geblieben, weil sie sich wohlfühlen und sich eine Existenz aufgebaut haben. Anzahl der Asylanträge in Österreich 39 354 32 359 2004 24 634 2005 22 461 2006 13 349 2007 11 921 2008 12 841 2009 15 821 2010 11 012 2011 14 416 2012 17 413 2013 17 503 „Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsan- gehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann. Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land. Völ- kerrechtlicher Schutz geht jedoch über die physische Sicherheit hinaus. Flüchtlinge sollten die gleichen Rechte und Hilfsleistungen erhalten, so wie sie auch andere Ausländer, die sich rechtmäßig in dem betreffenden Land aufhalten, zugesprochen bekommen.“ M3 Menschen auf der Flucht M4 Erstaufnahmezentrum Traiskirchen M5 M6 2 Welche Begriffe verbindest du mit dem Wort „Asyl“? Macht einen stummen Dialog an der Tafel. 3 Lies M6. a) Erstelle eine Mindmap mit dem Thema „Fluchtursachen“. b) Finde zu jedem Punkt ein konkretes Beispiel. 4 Beurteile, welche Auswir- kungen Migration auf das gesellschaftliche Leben hat, und überlege dir Vorteile und mögliche Probleme. Du bist dran Animation 7m83rz 51 3 Österreichs vielfältige Bevölkerung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags 2002 2003 öbv

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