Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch
9 F SONDERSEITE: Sich einbringen „Bei den öffentlichen Schulen sind sowohl die Unterrichtsarbeit als auch die sonstigen damit verbundenen Tätigkeiten als Verwaltungstätigkeit zu betrachten. In diese Verwaltungstätigkeit sind die Schülerinnen und Schüler durch gewählte Schülervertreterinnen und Schülervertreter als ihre Interessenvertretung einbezogen. Dafür sind an allen Schulen […] Schüler vertreterinnen und Schülervertreter auf Klassen-, Abteilungs- und Schulebene zu wählen. Die Durchführung der Wahl ist durch eine Verordnung geregelt.“ M5 Quelle: Mitverwaltung von Schülerinnen und Schülern (Aus: Ratgeber zum Schulalltag) „Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.“ M7 Quelle: Mitsprache der Schülerinnen und Schüler (Aus: Ratgeber zum Schulalltag) M6 Wünsche, Beschwerde, Vorschläge ... Vielerorts ist es üblich, Ideen und Anliegen in Briefkästen zu übermitteln. Welche Möglichkeiten gibt es in deiner Schule, Vorschläge einzubringen? Das finden wir super. Hier gibt es Probleme. Dafür möchten wir uns einsetzen. „Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit […] an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§2 des Schulorganisations gesetzes) […] mitzuwirken […]. Sie haben […] die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.“ M8 M4 So stelle ich mir meine Klassensprecherin oder meinen Klassensprecher vor Quelle: Hausordnung (Aus: Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 43, Abs. 1) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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