Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch
72 Wie kam es zur Sozialpartnerschaft? In der Arbeitswelt unterscheiden sich die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt besonders für Löhne und Arbeitszeiten. Auf der einen Seite entstanden in Österreich im 19. Jahrhundert Arbeiterparteien und Gewerkschaften. Ihr Ziel war es, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerseite zu verbessern. Auf der anderen Seite schlossen sich die Unternehmer zusammen, um ihre Interessen zu vertreten. Zwischen den beiden Gruppen gab es harte soziale Kämpfe. Nach dem Zweiten Weltkrieg löste ein gutes Gesprächsklima die bis dahin herrschenden Konflikte ab. Diese Zusammenarbeit nennt man Sozialpartnerschaft . Sie besteht bis heute. T1 Was bringt Sozialpartnerschaft? Was machen die Sozialpartner? Die Sozialpartner sind die vier Interessen verbände: Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) , Bundesarbeitskammer (AK), Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Landwirtschaftskammer Österreich (LK) . Sie vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie arbeiten freiwillig zusammen und beraten die Regierung. Gemeinsam gelang es den Sozialpartnern, den wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs zu sichern. Sie sind überparteilich organisiert, stehen aber mehrheitlich einer Partei nahe und sind im Parlament vertreten. Durch sie wird die Zahl der Streiks vermindert. Manchmal wird ihnen zu großer Einfluss auf die Politik vorgeworfen. Sie haben das Recht zur Mitwirkung an der Gesetz gebung und vertreten ihre Mitglieder bei der EU. T2 M1 Wer vertritt wen? Die Arbeiterkammern beraten: Lehrlinge über Berufsausbildung und Jugendbeschäftigung, Arbeitnehmer bei Problemen am Arbeitsplatz und bei Steuerfragen, Konsumenten über Garantieleistungen und Rücktrittsrecht. Sie organisieren auch Preisvergleiche. Die Gewerkschaften verhandeln auf Arbeitnehmerseite die Kollektivverträge: Diese enthalten Mindestlöhne für verschiedene Berufsgruppen. Sie bieten Rechtsschutz und Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, schulen die Betriebsräte und organisieren Weiterbildungs angebote (Berufsförderungsinstitut – bfi). Die Wirtschaftskammern verhandeln auf Arbeitgeber- seite die Kollektivverträge (Lohn, Arbeitszeit, Urlaub etc.), leiten die Lehrlingsstellen (Beurkundung der Lehrverträge), beraten die Unternehmen bei der Gründung des Unternehmens und bei Rechtsfragen, führen die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFIs) mit ihren Weiterbildungsangeboten. Die Landwirtschaftskammern fördern das landwirt- schaftliche Genossenschaftswesen, entwickeln das landwirtschaftliche Schulwesen und sorgen für Rechts- beratung und Fortbildung der Bauern, insbesondere in den Bereichen pflanzliche und tierische Erzeugnisse sowie Forstwirtschaft. Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv
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