Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch
36 Wie entwickelte sich die EU? Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es Bemühungen, ein friedliches und gemeinsames Europa zu schaffen. Wichtige Meilensteine waren: 1951: Sechs Staaten gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). 1957: Im Vertrag von Rom wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Gründerstaaten vertieft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begründet. In mehreren Schritten traten weitere Staaten dieser Gemeinschaft bei. 1993: Der Name der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde in Europäische Union (EU) geändert. 1995: Nach einer Volksabstimmung wurde Österreich Mitglied der EU. Was sind die Ziele der EU? Die EU will durch ein enges Miteinander den Wohlstand in den Mitgliedsländern steigern. Dadurch sollen soziale und militärische Konflikte vermieden werden. Die Zusammenarbeit der EU soll helfen, die Wirtschaft zu stärken. T1 T2 Wie funktioniert die EU? Wie funktioniert die EU? Um die politischen und wirtschaftlichen Ziele der EU zu verwirklichen, sind gemeinsame Gesetze notwendig. Diese werden von Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Mitgliedsländer beschlossen. Alle EU-Staaten müssen sich an diese Beschlüsse halten. Gemeinsame Währung – Vor- oder Nachteil? Die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten führte zum Wunsch nach einer gemeinsamen Währung – dem Euro. Der Handel zwischen den Staaten wurde dadurch wesentlich erleichtert, weil man kein Geld mehr wechseln muss. Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt/Main ist für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge im Euro-Raum zuständig. Wenn, wie nach der Bankenkrise im Jahr 2008, in mehreren Euro-Ländern wirtschaftliche Probleme auftreten, kommt ihr besondere Bedeutung zu. Wirtschaftliche Probleme einzelner Staaten wirken sich auch in den übrigen Euro-Staaten aus. Deshalb kann es zu Konflikten kommen. T3 T4 M1 Was sind die Vorteile der EU? Diese vier Grundfreiheiten sind die Grundlage für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Freier Warenverkehr • • keine Grenzkontrollen • • keine Zölle Freier Kapitalverkehr • • freie Finanzmärkte • • freier grenzüberschreitender Geldtransfer Freier Dienstleistungsverkehr • • keine Beschränkung für Bank-, Versicherungs- u. a. Dienstleistungen • • EU-weite Ausschreibung von bestimmten Projekten Freier Personenverkehr • • freie Wahl des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes • • Niederlassungsfreiheit für Unternehmer Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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