Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch

34 Was bedeutet Gerichtsbarkeit? Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) prüft, ob Gesetze eingehalten werden. Sie wird auch „Gerichtsbarkeit“ genannt. Dazu gehören die Staatsanwaltschaften und die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften leiten die Untersuchungen von Straftaten. Sie entscheiden, ob gegen jemanden Anklage erhoben wird oder nicht. Richterinnen und Richter fällen ein Urteil „im Namen der Republik“. Wie nimmt die Bevölkerung an der Rechtsprechung teil? Die Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, als Geschworene oder Schöffen an der Rechtsprechung mitzuwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden. Man nennt sie auch Laienrichter * . Geschworene: Bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheiden acht Geschworene und drei Berufsrichter über die Schuldfrage und das Strafmaß. Schöffen: Bei leichteren Straftaten entscheiden ein Berufsrichter und zwei Schöffen. Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht? Das Strafrecht beschäftigt sich mit den Gesetzen, die der Staat zum Schutz des Eigentums und der Personen beschlossen hat. Beispiele sind Betrug, Diebstahl, Körperverletzung … Das Zivilrecht betrifft alle Streitfälle zwischen Privatpersonen, die nicht zum Strafrecht gehören. Beispiele sind ein Streit über einen Vertrag oder ein Erbschaftsstreit. T1 T2 T3 Wer wacht über die Einhaltung von Gesetzen? M1 Ab wann bin ich strafmündig? Bis 14 Jahre giltst du strafrechtlich als unmündig und wirst für eine strafbare Handlung nicht verfolgt. Ab 14 Jahren bist du als Jugendlicher für strafbare Handlungen verantwortlich wie ein Erwachsener. Das heißt, du kannst strafgerichtlich verfolgt werden. ABER: Für Jugendliche wird das Jugendgerichtsgesetz angewendet. Dieses sieht verschiedene Erleichterungen für Jugendliche vor. Im Gerichtsverfahren sowie bei Art und Ausmaß der Strafe bestehen wesentliche Unterschiede zu Erwachsenen. Ab 18 Jahren bist du voll strafmündig. „Ermittler haben eine 23köpfige Jugendbande ausgehoben, die seit Sommer 2010 – in unterschiedlichen Zusammen­ setzungen – mindestens 27 Einbrüche, Überfälle und Diebstähle begangen haben soll. Das jüngste Mitglied der Gruppe war gerade einmal 13 Jahre alt. Bei ihren Raubzügen traten sie in verschiedenen Konstellationen auf. Als Opfer wählten sie Jugendliche, die sie zu viert oder zu fünft bedrohten. Händigten diese nicht gleich ihre Wertgegenstände wie Geld oder Handys aus, schlugen und traten sie die Opfer. Der bisherige Schaden aller Straftaten beläuft sich auf mehr als 16000 Euro.“ M2 Quelle: Bande gefasst: Verdächtiger ist 13 Jahre alt (Aus: „Die Presse“, 12. März 2011) L e x i k o n ** Laie Jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachfrau oder kein Fachmann ist. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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