Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch

32 Was macht der Nationalrat? Der Nationalrat besteht aus 183 gewählten Abgeordneten. Diese werden alle fünf Jahre neu gewählt. Bei den Nationalratswahlen wird entschieden, wie viele Abgeordnetensitze (Mandate) einer Partei zustehen. Im Nationalrat werden Gesetzesanträge für Bundesgesetze eingebracht, diskutiert und abgestimmt. Bundesgesetze gelten für ganz Österreich, das heißt, für alle Bundesländer. Gesetzesanträge können von der Regierung , den Abgeordneten und der Bevölkerung eingebracht werden. Die Sitzungen des Nationalrats finden im Parlament statt und sind öffentlich. Sie werden meist vom öffentlichen Rundfunk (ORF) übertragen. Eine wichtige Aufgabe des Nationalrats ist die Kontrolle der Bundesregierung. Die Abgeordneten der Regierungsparteien haben normalerweise die Mehrheit im Nationalrat. Anträge der Oppositionsparteien * haben daher oft wenig Chancen, angenommen zu werden. T1 Wie werden Bundesgesetze beschlossen? Wie arbeitet der Nationalrat? Die meiste Arbeit im Nationalrat wird in den Ausschüssen erledigt. Jede und jeder Abgeordnete ist in mindestens einem Ausschuss tätig. Die Abgeordneten sind häufig Spezialistinnen und Spezialisten auf den jeweiligen Gebieten. In den Ausschüssen werden die Gesetzestexte endgültig festlegt. Die Beratungsergebnisse werden dann in Gesetzestexte eingearbeitet. Bundesgesetze werden im Nationalrat mit absoluter Mehrheit, und Bundesverfassungsgesetze mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. In den letzten Jahren wurden mehrmals auch Untersuchungsausschüsse eingerichtet. Diese überprüfen die politische Verantwortung von Mitgliedern der Bundesregierung. Jeder Ausschuss kann Expertinnen und Experten, Referentinnen und Referenten oder die zuständige Ministerin oder den Minister einladen, um sich über die verschiedenen Themen genauer zu informieren. T2 Im Jahr 2013 gab es unter anderen folgende Ausschüsse: • • Ausschuss für Arbeit und Soziales • • Außenpolitischer Ausschuss • • Familienausschuss • • Finanzausschuss • • Gesundheitsausschuss • • Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union • • Kulturausschuss • • Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft • • Ausschuss für Menschenrechte • • Umweltausschuss • • Unterrichtsausschuss • • Ausschuss für Wirtschaft und Industrie Ausschüsse des Nationalrats M2 Volksbegehren 100000 Stimmberechtigte oder je ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer können einen Gesetzesvorschlag im Nationalrat einbringen. Volksbefragung Der Nationalrat stellt dem Volk eine Frage zu einem Thema, um seine Meinung zu erfahren. Die Abstimmungsfrage muss entweder mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein. Das Ergebnis ist allerdings nicht bindend. Im Jahr 2013 wurde zum Beispiel eine Volksbefragung zur Wehrpflicht durchgeführt. Volksabstimmung Der Nationalrat legt dem Volk eine Frage zur Abstimmung vor. Die Wählerinnen und Wähler können direkt entscheiden, ob ein Gesetz beschlossen werden soll oder nicht. Das Ergebnis ist bindend. Das heißt, es muss vom Parlament umgesetzt werden. Auch die Bevölkerung kann auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. M1 L e x i k o n ** Oppositionsparteien Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Nur zu Prüfzw cken – Eig ntum des Verlags öbv

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