Bausteine Politische Bildung / Wirtschaftskunde, Schulbuch

22 Warum ist Wählen so wichtig? In der Demokratie gilt: „Wer nicht mitbestimmt, über den wird bestimmt!“ Wenn du nicht wählen gehst, nimmst du in Kauf, dass deine Interessen nicht beachtet werden. Wahlen sind ein wesentliches Merkmal der Demokratie und ermöglichen einen geregelten Machtwechsel. Welche Wahlen gibt es? In der demokratischen Republik Österreich wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgende politische Institutionen: • • Gemeinderat • • Landtag • • Nationalrat • • Bundespräsident • • Europäisches Parlament Gemeinderatswahlen finden in den meisten Bundesländern alle fünf Jahre statt. Nur in Kärnten, Oberösterreich und Tirol wird der Gemeinderat alle sechs Jahre gewählt. Die Landtage, also die Parlamente der Bundesländer, werden in den Bundesländern alle fünf Jahre gewählt. Nur in Oberösterreich finden Landtagswahlen alle sechs Jahre statt. Die Abgeordneten zum Nationalrat werden alle fünf Jahre gewählt. Den Zeitraum von einer Wahl bis zu nächsten nennt man Legislaturperiode . Das österreichische Staatsoberhaupt (Bundespräsidentin oder Bundespräsident) wird alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Geburtstag. Bei Gemeinderatswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament sind unter bestimmten Bedingungen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt. T1 T2 Ich wähle – ich bestimme mit! Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man eine Person oder Partei wählen darf. Passives Wahlrecht bedeutet, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf (Mindestalter: 18 Jahre für Nationalratswahl, 35 Jahre für Bundespräsidentschaftswahl). Listenwahlrecht Einzelne Parteien treten jeweils mit einer Liste von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an. Die Wahlberechtigten wählen eine Partei und damit die zugehörigen Personen. Persönlichkeitswahlrecht Nur das Staatsoberhaupt (Bundespräsidentin oder Bundespräsident) wird in Österreich persönlich gewählt. In einigen Bundesländern wird auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister persönlich gewählt. Verhältniswahlrecht Die Mandate (Abgeordnetensitze) werden den Stimmanteilen entsprechend auf die Parteien aufgeteilt. Dazu gibt es ein kompliziertes Verfahren zur Zählung und Aufteilung der abgegebenen Stimmen. Kleines Wahl-Lexikon M1 • • allgemein: Unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Ausbildung … dürfen alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen oder gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht). • • frei: Die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen. • • geheim: Wahlzellen, Stimmzettel im Kuvert und Wahlurnen ermöglichen eine geheime Wahl. • • gleich: Jede Stimme zählt gleich. • • persönlich: Die Stimme muss von der Wählerin oder vom Wähler selbst abgegeben werden. • • unmittelbar: Es wird eine Liste oder eine Person, deren Name auf dieser Liste steht, (= Vorzugsstimme) gewählt. M2 Merkmale des österreichischen Wahlrechts Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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