Gemeinsam haushalten, Schulbuch

81 Ernährung und Gesundheit A Haushalt und Gesellsc af C Haushalte in Wechselbeziehungen Haushalt – Gesundheit „„ Stress sowie Über- oder Unterforderung bei der Arbeit belasten die Gesundheit. „„ Arbeitslosigkeit oder wirtschaftliche Krisen haben Einfluss auf die Gesundheit. „„ Das Gesundheitssystem eines Landes beeinflusst die Gesundheit (zB Impfungen, kostenlose Vorsorgeuntersuchungen). „„ Materialien in der Wohnung und Rauchen im Wohnbereich belasten die Gesundheit. „„ Süchte und Suchtverhalten von einzelnen Personen belasten alle im Haushalt lebenden Personen. Miteinander gut leben: Was darf von dir erwartet werden? „„ mit anderen respektvoll umgehen „„ Arbeiten übernehmen „„ Dank für geleistete Arbeit aussprechen „„ Verantwortung übernehmen „„ Vereinbarungen einhalten Soziale Netzwerke Beratungseinrichtungen mobile Hilfsdienste Infrastruktur Freizeiteinrichtungen Transportmöglichkeiten Einkaufsmöglichkeiten medizinische Versorgung (zB Krankenhäuser, Ambulanzen, Ärzte, Hebammen) Bildungseinrichtungen Schulen Bibliotheken Kindergärten Umwelt Schadstoffe Verkehr Lärm Wirtschaft Wirtschaftswachstum Arbeitsmöglichkeiten (Vollzeit, Teilzeit) Politik Gesetzgebung soziale Unterstützungen Konsumentenschutz zusammenfassung Haushalte erfüllen soziale Bedürfnisse, versorgen mit Essen, Gütern des täglichen Bedarfs und managen wirtschaftliche Aufgaben. Alle im Haushalt lebenden Personen müssen zum Gelingen des Zusammenlebens beitragen. interessant Es gibt keine Arbeit, die nur Frauen können, und auch keine, die nur für Männer geeignet ist. Besonders be- lastet durch Haushalts- und Berufs- arbeit sind Frauen. Zu einem respektvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner gehört, dass bei der Hausarbeit zusammengeholfen wird. (Halbe – Halbe ist das Ziel!) Private soziale Netzwerke funktionie- ren nur auf Basis von Freundschaft und Übernahme von Verantwortung (Familienverband, Freundeskreis, Interessenskreis). 1 Überlege, welche Arbeiten du im Haushalt übernehmen kannst. ª Arbeitsheft Seite 41 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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