Gemeinsam haushalten, Schulbuch

46 Zusatzmaterial p47y44 Genusstauglichkeitszeichen Alkoholkennzeichnung Nährwertkennzeichnung Energiegehalt und sechs Nährstoffe für 100 g 1 Lose-Ware-Kennzeichnung: Finde anhand des Bildes heraus, wie unverpackte Ware (= lose Ware) gekennzeichnet werden muss. Einige Begriffe zu deiner Hilfe: ART DES LEBENSMITTELS – HERKUNFTSORT – KLASSE – PREIS PRO KG – STÜCK ODER BUND – VERWENDUNG VON ZUSATZSTOFFEN Genusstauglichkeitszeichen (bei Milchprodukten und Fleisch) Das Genusstauglichkeitszeichen garantiert, dass die Hygiene- standards der Europäischen Union eingehalten werden. Es besagt, dass das Fleisch genusstauglich in Österreich endverarbeitet und endverpackt wurde. Das europaweit verpflichtende Genusstauglich- keitszeichen ist kein Herkunftszeichen. Kennzeichnung des Alkoholgehaltes Wenn Getränke mehr als 1,2 % Alkohol enthalten, muss der Alkohol - gehalt in Vol % angegeben sein. Nährwertkennzeichnung Eine genaue Angabe zu Nährwerten und Energiegehalt ist dann vor - geschrieben, wenn Werbung oder Verpackung nährwertbezogene Angaben machen. Ansonsten müssen der Kaloriengehalt sowie sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) in einer Übersichtstabelle angegeben sein. Alle verpflichtenden Informatio- nen müssen mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt sein. Losnummer (Chargennummer) Mit der Angabe der Losnummer können im Beschwerdefall Produk - tionsbedingungen zurückverfolgt werden. Warnhinweis für Coffeingehalt Um Kinder und Schwangere vor unerwünschten Wirkungen von Coffein zu schützen, ist für bestimmte coffeinhaltige Lebensmittel, zB „Energy Drinks“, ein Warnhinweis verpflichtend. Gütezeichen für Lebensmittel In Österreich gibt es eine Vielzahl an Gütezeichen für Lebensmittel. Viele davon sind bei genauerem Hinsehen jedoch nur eine Werbe- maßnahme. Hier werden nur die Gütezeichen behandelt, die echte Güte kennzeichnen. Geschützte Ursprungsbezeichnungen Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen handelt es sich um Güte- zeichen für Erzeugnisse, die in einem genau abgegrenzten Gebiet und nach einem bestimmten Herstellungsverfahren produziert werden. „„ Bei der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g. U. = rotes Zei - chen) muss die Erzeugung vollständig in der genannten Region erfolgen. „„ Für die „geschützte geographische Angabe“ (g. g. A. = blaues Zeichen) genügt es, wenn ein Produktionsschritt in dem ange- gebenen Gebiet stattfindet. Die Rohstoffe können in diesem Fall aus einer anderen Region oder einem anderen Land stammen. Beide Zeichen dürfen auch schwarz-weiß gedruckt sein. AT 40157 EG Kennzeichnung von Lebensmitteln (2) Sichere Lebensmittel Durchschnittliche Nährwerte Pro 100g * % * Brennwert 1064 kJ / 259 kcal 13% Fett 23 g - davon gesättigte Fettsäuren 8,4 g 33% 42% Kohlenhydrate 0,5 g - davon Zucker 0,4 g <1% <1% Eiweiß 11 g 22% Salz 2,3 g 39% * Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ / 2000 kcal) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=