Gemeinsam haushalten, Schulbuch

44 Zusatzmaterial p47y44 Sachbezeichnung Sehr lange haltbar Länger haltbar Verderbliche Ware Herstellerangabe Haltbarkeit: 1. Ablaufdatum/Verbrauchsdatum 2. Haltbarkeitsdatum Verderbliche und nicht ver - derbliche Waren haben ein Haltbarkeitsdatum. zB Milch und Milchprodukte, Fleischwaren, Konserven, Backwaren Ist das Haltbarkeitsdatum ab- gelaufen, bedeutet das, dass das optimale Aussehen, der Geschmack oder Geruch nicht mehr garantiert ist. Das Produkt kann aber meist noch einige Tage verwendet werden. Sehr leicht verderbliche Waren haben ein Verbrauchs- datum. zB Faschiertes, Hühnerfleisch, Majonäsegerichte, Creme- speisen, Fischsalate Achtung: Ist das Verbrauchsdatum ab - gelaufen, muss dieses Lebens- mittel weggeworfen werden! Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass verpackte Lebensmittel nach ganz bestimmten Kriterien gekenn- zeichnet werden müssen. Von uns wird erwartet, dass wir die Kenzeichnung deuten können. Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln Verkehrsbezeichnung (auch Sachbezeichnung) Sie gibt neben dem Firmennamen auch an, was man unter dem Produkt zu verstehen hat. Der Fantasiename „Knüsperli“ reicht als Sachbezeichnung nicht aus. Es muss erklärt sein, was wirklich zu erwarten ist, zB Müsliflocken mit Schokoladestücken. Ansprechpartner im Beschwerdefall Name und Adresse des Herstellers oder des Vertreibers müssen angegeben sein. Mindesthaltbarkeit Hierbei unterscheidet das Lebensmittelgesetz zwischen sehr leicht verderblichen, verderblichen und nicht verderblichen Waren. Zu den nicht verderblichen Lebensmitteln zählen zB Zucker, Honig, Knäckebrot und Salz. Mengenangabe/Füllgewicht Die Mengenangabe kann in Liter, Gramm oder Stück erfolgen. Manchmal wird auch das „Abtropfgewicht“ oder die „........-Einwaage“ angegeben. Kennzeichnung von Lebensmitteln Sichere Lebensmittel Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv

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