Spielpläne Oberstufe, Schulbuch

46 Tonsystem, Tonskalen, Tonarten Das in einer Kultur gebräuchliche Tonsystem ist die strukturelle Basis für die Ausbildung von Skalen, Melodien und Zusammenklängen. Grundbegriffe Die gesetzmäßige Auswahl von Tönen innerhalb des Tonhöhenspektrums einer Oktave führt zu einem Tonsystem . Die Töne bilden, ihrer Tonhöhe nach geordnet, eine Tonskala (Tonlei- ter) , der ein Grundton einen festen Bezug geben kann. Tonalität bedeutet den Bezug von Tönen und Akkorden auf ein gemeinsames tonales Zen- trum und eine (Grund-) Tonart , verbunden mit dem Empfinden eines Grundtons und einer Kadenz (s. S. 68 f.). Das Konzept der Atonalität sieht dagegen alle Töne als gleichberechtigt an. Erweiterte Tonalität bedeutet das Verwischen eines klaren tonalen Zentrums. Chromatische Skala, Temperierung In unserer Musik ist die Unterteilung der Oktave in zwölf gleich große Tonschritte (= Halb- töne) gebräuchlich. Sie kann mathematisch berechnet werden und wird als gleichmäßig tem- perierte Stimmung bezeichnet. Die Folge von 12 Halbtönen heißt chromatische Skala . Sie wird wie folgt notiert: : Bestimmen Sie die chromatisch geführten Töne und die daraus über dem Ton d entste- henden Intervalle im folgenden Ausschnitt aus Johann Sebastian Bachs Cello-Suite G-Dur (Präludium). M.: Johann Sebastian Bach Diatonik, diatonische Skalen Der Klang vieler Musik, die uns vertraut ist, gründet sich auf die Diatonik : die Unterteilung der Oktave in sieben Stufen mit 5 Ganzton- und 2 Halbtonschritten, deren Folge am einfachs- ten auf den weißen Tasten des Klaviers gespielt werden kann. Von dieser Unterteilung aus können die diatonischen Skalen gebildet werden. Zu ihnen zählen z. B. Dur-Tonleiter, Moll- Tonleitern sowie Kirchentonarten . : Jede diatonische Tonleiter kann auf jedem Ton der chromatischen Skala aufgebaut wer- den. Stellen und lösen Sie selbst Anwendungsaufgaben zu den auf den nächsten Seiten dargestellten Tonleitern. chroma von griech. = Farbe c cis d dis e f fis g gis a ais h c c h b a as g ges f e es d des c III, 29 03 basis grundstrukturen Nur u zu Prüfzwecke – Eigentum des Verlags öbv

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