Spielpläne Oberstufe, Schulbuch

341 › Weltmusik/World Music : Der nicht eindeutige Begriff umfasst allgemein jede weltweit existierende Musik. Im Besonderen bezeichnet World Music das Verschmelzen von west- licher Musik, insbesondere Jazz, Rock und Pop, mit Elementen der Musik anderer Kulturen. Solche „Crossover“ stimulieren die globale Präsenz der Musikwelten im globalen Musik- markt und im Internet, aber auch die intensive Migration sowie die Internationalität vieler Musiker. › Volksmusik: Ursprünglich die zum Alltagsleben des „einfachen Volkes“ (z. B. Bauern, Hand- werker, Arbeiter) gehörende Musik mit Liedern und Tänzen, die Alltag und Feste im Tages- und Jahresablauf begleitete. Sie wurde von Laien verstanden, meist auch gesungen und gespielt und die meiste Zeit über mündlich tradiert. Typische Volksmusikinstrumente sind z. B. Drehleier, Dudelsack, Zither, Banjo oder Akkordeon. − Volkstümliche Musik wird mit Versatzstücken der Volkskultur (Instrumente, Melodietypen, Trachten, Kulissen usw.) für ei- nen breiten Markt (Konzerte, Events, Fernsehshows) kommerziell produziert und inszeniert. › Populäre Musik : Darunter wird im Allgemeinen der Bereich der Rock- und Popmusik verstanden. Als Populäre Musik kann andererseits jede Musik bezeichnet werden, die viele Menschen kennen und hören. Die gezielte Produktion Populärer Musik kam im 19. Jahr- hundert auf und wurde im 20. Jahrhundert mit den Massenmedien zu einem weltweiten Phänomen. › Klassische Musik: Im engeren Sinn Musik der Epoche der Wiener Klassik, umgangs- sprachlich jede historisch überlieferte (Kunst-)Musik. › Alte Musik: Bezeichnung für Musik vergangener Epochen (vor allem Barock und früher), die von darauf spezialisierten Interpreten stiladäquat (in historischer Aufführungspraxis) aufgeführt wird. Aufführungen mit Originalinstrumenten der jeweiligen Epoche sind fixer Bestandteil des Konzertbetriebes. › Kunstmusik: Die von Komponisten absichtsvoll gestaltete und schriftlich überlieferte Musik, korrespondierend mit den Eigenschaften ihrer jeweiligen Gattung und den Auffassungen ihrer Zeit. Werke der Kunstmusik weisen i. d. R. eine besondere Komplexität auf und streben oft höchste Qualität, seit dem 18. Jahrhundert verstärkt auch Individualität an. › E-Musik (= „ernste Musik“) und U-Musik (= „Unterhaltungsmusik“): Beide Begriffe wurden durch die Musikwirtschaft sowie durch Presse und Fachliteratur gebildet und beschreiben die „anspruchsvolle“ E-Musik (hauptsächlich Kunstmusik, Neue Musik) gegenüber der mas- senhaft verbreiteten U-Musik (Populäre und kommerzielle Musik). Die Grenzen sind willkür- lich und höchst ungenau, daher wird dieser Wertmaßstab heute von der Musikwissenschaft strikt agelehnt. › Neue Musik : Spezieller Begriff für die Kunstmusik etwa ab 1950, die sich oft durch eine radikal neue Klangsprache, die vielen Menschen erst einmal unverständlich blieb, von der bisherigen Musiktradition abhob. : Mit der Vielzahl von Angeboten und Einflüssen stellt sich die Frage nach der individuellen Nutzung im Bereich Musik. Woran wollen/können Sie teilhaben? Reflektieren und disku- tieren Sie typische Verhaltensweisen, mit denen Sie Entscheidungen über Ihren Umgang mit Musik treffen. 09 entwicklungen – spektren – tendenzen basis Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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