Spielpläne Oberstufe, Schulbuch

232 mittelalter Das europäische Mittelalter umfasst etwa den Zeitraum vom 5. bis zum 15. Jahrhundert Das Römische Reich ging in den Wirren der Völkerwanderung unter. Die Christianisierung Europas vollendete sich. Machtkämpfe zwischen Päpsten, Fürsten- und Adelsfamilien sowie städtischen Interessenvertretern brachten einen ständigen Wandel der Staats- und Besitzgrenzen. „Alle Macht kommt von Gott“ – gemäß dieser Vorstellung hatte im Feudalismus , der hierarchischen Gesellschaftsordnung des Mittelalters, jeder seinen akzeptierten Stand: Papst und Klerus, da- nach Fürsten und Adel und zuletzt Bürger, Bauern, Tagelöhner und Leibeigene. Rechte und Be- sitz empfing man von der jeweils höheren Instanz. Die Macht der Kirche erfasste jeden Bereich des Lebens in dieser Zeit, bestimmte wesentlich die Entwicklung der Kultur und damit auch der abendländischen Musikkultur : Dieser zwar nicht eindeutige, jedoch immer wieder verwen- dete Begriff bezeichnet Musikwerke, Gattungen, Stile, Kompositionsverfahren und Musikauf- fassungen, wie sie seit dem Mittelalter aus dem Kulturkreis (West-)Europas erwachsen sind. Kultur der Epoche Die meisten Menschen im Mittelalter lebten von körperlich schwerer Landarbeit. Sie waren tief gläubig, manchmal aber auch abergläubisch, voller Furcht vor Fegefeuer und Hölle und hatten wenig oder keine Bildung. Zeichen von Frömmigkeit und Opferbereitschaft waren z. B. die Kreuzzüge und der Bau großer Kathedralen und Kirchen. : Vertiefen Sie sich in das Bild und fassen Sie die Raumwirkung dieser Kathedrale in Worte. : Stellen Sie Überlegungen an, wie Gottesdienste in einem solchen Raum inszeniert wor- den sein könnten. Welche Rolle könnte die Musik im Ablauf gehabt haben ? In Städten siedelten sich Handwerker und Händler an. Über ein Handelsnetz, das sich nach und nach über ganz Europa erstreckte, verbreiteten sich auch Nachrichten und Wissen. Stephansdom in Wien (erbaut 1137–1474) 08 basis epochen der musikgeschichte: mittelalter Nur zu Prüfzwecken – Eigentum u des Verlags öbv

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