Spielpläne Oberstufe, Schulbuch

218 › Musik als Mittel politischer Stellungnahme und Lenkung: Hierzu zählen z. B. Hymnen oder Musik bei militärischen Paraden, auch viele Formen engagierter Musik (vgl. S. 360). › Musik als Bestandteil religiöser Praxis: Musik kann z. B. die Gläubigen einstimmen und die Gestaltung der Glaubensbekundung ästhetisch intensivieren. › Musik als Ware und Verdienstmöglichkeit: Musik ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und die Grundlage zahlreicher Musikberufe (s. S. 206). › Musik als Gegenstand konzentrierten Erlebens und Betrachtens: Musik, die als autonome Musik , d. h. um ihrer selbst willen erlebt werden soll, gehört zum Kernbestand abendländi- scher Musik. › Absolute Musik : Sie beansprucht, frei von außermusikalischen Bedeutungen zu sein. Ihr Erlebnis gründet sich also allein auf den Strukturen und Wirkungen der Töne und Klänge. › Programmmusik : Hier liegt der Musik ein erklärtes Programm (z. B. ein Gedicht, ein Bild) zugrunde. › Textgebundene Musik , z. B. Kunstlied und Oper: Sie wurde geschaffen, um Textinhalte ästhetisch intensiviert mitzuteilen. › Musik als kulturell bedeutsames Ereignis: In dieser Funktion wird Musik als Schöpfung und Zeichen einer bestimmten Kultur, Zeit und Gesellschaft wahrgenommen und interpretiert. Diese Auflistung ist sicher nicht vollständig – und mit jeder Erklärung von Einzelheiten diffe- renzieren sich die Motive, die sich mit Musik verbinden. : Auf welche Funktionen von Musik verweisen diese Bilder? : In vielen unserer Lebensbereiche spielt Musik eine Rolle. Finden Sie zu den auf den Seiten 217 und 218 genannten Funktionen weitere Beispiele aus Ihrer Umwelt. : Funktionen der Musik stehen oft in Zusammenhang mit der Gestalt von Musik. Ordnen Sie bestimmte Musikarten einzelnen oder mehreren Funktionen zu und versuchen Sie, hiervon ausgehend typische Merkmale der jeweiligen Musik zu erklären. Beispiele: Serenade, Schlager, Shanty, Protestsong, Walzer,… Bedeutung von Musik 07 basis musikalisches verhalten und lernen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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