Spielpläne Oberstufe, Schulbuch

10 Töne und Klänge im Bild : Setzen Sie die Abbildungen von Sinustönen (oben) mit den Phänomenen Tonhöhe und Lautstärke in Beziehung. : Setzen Sie die Abbildung (rechts) eines Tomtom-Schlages mit der Hörerfahrung in Verbindung. Klangliche Parameter der Musik Schallereignisse können nach ihren Parametern näher beschrieben werden. Dazu zählen Höhe, Dauer, Lautstärke und Klangfarbe. Die Tonhöhe kann absolut (= durch Angabe der Frequenz) oder relativ (= im Vergleich höher oder tiefer) bestimmt werden. Die Tondauer wird zumeist in Relation zu anderen zeitgebun- denen Komponenten der Musik verstanden, z. B. zu Taktschlägen („Viertelnote“). Auch die Lautstärke wird relativ erfahren, kann jedoch auch gemessen werden: › Dezibel (db) = Maß für den physikalischen Schalldruck. Eine Steigerung um 10 db bedeutet eine Verdopplung des Schalldrucks. › Phon = Maß für die menschliche Empfindung des Schalldrucks. Beispiele: 20 Phon = Flüstern/60 Phon = lautes Sprechen/100 Phon = extrem lautes Motor- rad/120 Phon = startendes Flugzeug aus der Nähe. Klangfarbe: Jeder Instrumental- oder Stimmton ist vom Einschwingen bis zum Ausschwin- gen von periodischen und aperiodischen Schwingungsanteilen bestimmt. Die Frequenz des Grundtons ist deutlich hörbar – daneben schwingen Obertöne, aber auch Geräuschanteile mit. Das Zusammenspiel aller Bestandteile ergibt die Klangfarbe. Register heißt eine Gruppe ähnlicher Klangfarben (z. B. ein Trompetenregister bei der Orgel). Partialtonreihe Die Partialtonreihe ist ein naturgegebenes Phänomen, das den Grundton und dessen Ober- töne enthält. Im Ton einer Stimme oder eines Instruments erklingen mit dem Grundton wei- tere Teiltöne als Obertöne mit, deren Lautstärke und Spektrum die Klangfarbe prägen. Partialtonreihe auf dem Ton C: Die Partialtöne stehen in einem genauen Frequenzverhältnis, z.B. Grundton : Oktavton = 1 : 2. Beispiel Kammerton a': Tonname Frequenz Grundton a' 440 1. Oberton a'' 880 2. Oberton e''' 1320 3. Oberton a''' 1760 01 basis musik wahrnehmen, beschreiben, erklären Nur zu Prüfzwecken – Eigentum es Verlags öbv

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