Zeitbilder 4, Schulbuch
137 Besatzungszonen in Österreich 1. Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. 2. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. (BVG, BGBl. Nr. 211/1955) Du bist dran • Diskutiert in der Klasse: Wie ist eure Meinung zur Wehrpflicht? Soll diese beibehalten oder soll ein Berufsheer eingeführt werden? Soll es auch Wehrpflicht für Frauen geben? • Arbeite mit der Karte und ordne zu, welches Bundesland zu welcher Besatzungszone gehörte. Wie war Wien aufgeteilt? Du bist dran • Erkundigt euch, welchen Standpunkt die Parteien heute zur Neutralität bzw. zum NATO-Beitritt einnehmen. • Sammelt eigene Argumente für oder gegen die Neutralität bzw. einen NATO-Beitritt und führt darüber eine Diskussion in der Klasse. Das österreichische Bundesheer Um die Neutralität notfalls verteidigen zu können, wurde das österreichische Bundesheer aufgestellt. Im Jahr 1975 wurde die umfassende Landesverteidigung beschlossen. Seit dem Beitritt zur EU (1995) ist Österreichs Rolle als neutraler Staat umstritten. Im gleichen Jahr trat unser Land auch der „NATO-Partnerschaft für den Frieden“ bei. Außerdem ist Österreich als EU-Mitglied verpflichtet, im Krisenfall auch an militärischen Kampfeinsätzen teilzunehmen. Dennoch ist das Neutralitätsgesetz als Verfassungsgesetz nach wie vor gültig. Für eine Aufhebung dieses Gesetzes ist eine Zweitdrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. Österreich II – Die Zweite Republik Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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