Zeitbilder 4, Schulbuch
103 Du bist dran • Wie ist die Machtverteilung zwischen den Institution in der EU? Wo liegt die letzte Entscheidungsgewalt? • Erkläre deiner Banknachbarin oder deinem Banknachbarn die Befugnisse des EP. Verwende dafür den Text und das Schaubild. Was ist neu am EU–Reformvertrag? Doppelte Mehrheiten Bei großen Gesetzesvorhaben der EU – wie zB bei Beitritten – war bisher Einstimmigkeit im Rat der Europäischen Union vorgesehen. Jeder einzelne Staat konnte derlei Vorhaben durch sein „Veto“ verhindern. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, diese Einstimmigkeit durch das Prinzip der doppelten Mehrheiten zu ersetzen: Für eine Beschlussfassung wäre demnach künftig sowohl die Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten als auch von 65% der EU-Bevölkerung nötig. Darüber hinaus können vier Mitgliedstaaten zusammen jedes Gesetzesvorhaben blockieren (= Sperrminorität). Das Europäische Parlament Die Rechte des Europäischen Parlaments (EP) wurden durch den Vertrag von Lissabon deutlich ausgeweitet. Das Europäische Parlament (Bürgerkammer) und der Europäische Rat (Staatenkammer) entscheiden nun gleichberechtigt über europäische Gesetze. Außerdem kann das EP in Zukunft bei den Finanzen, die bisher vor allem Sache des Rates war, mitentscheiden. Darüberhinaus hat es das Recht, den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen und die von diesem vorgeschlagene Kommission im Amt zu bestätigen oder abzulehnen. Da die europäischen Bürgerinnen und Bürger die EP-Abgeordneten wählen, bedeutet dies, dass sie (indirekt) auch über die Zusammensetzung der Kommission bestimmen können. Allerdings erhielt das Europäische Parlament noch immer keine Möglichkeit zu entscheiden, nach welchen Kriterien seine eigene Wahl erfolgen soll. Auch können Gesetzesanträge weiterhin nicht von Angehörigen des Parlaments gestellt werden. Das Recht, Gesetze vorzuschlagen (= Initiativrecht), liegt bei der Kommission. Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament können die Kommission auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten. Dasselbe Recht steht seit dem Vertrag von Lissabon auch den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative zu. Institutionen und Strukturen gemäß „Vertrag von Lissabon“ Währungshüter Exekutive Legislative Europäische Zentralbank Europäische Kommission Rat Europäischer Rat Präsidentin bzw. Präsident des Europäischen Rates Rechnungshof Gerichtshof der Europäischen Union Europäisches Parlament 751 Mitglieder inkl. Präsidentin bzw. Präsident 27 Mitglieder (je ein Mitglied pro Mitgliedstaat inkl. Präsidentin bzw. Präsident undVizepräsidentin bzw.Vizepräsident schlägt vor zugleich („Ministerrat“) ab 2014 doppelte Mehrheit bei qualifizierten Mehrheitsbeschlüssen Staats- und Regierungschefinnen bzw. -chefs Präsidentin bzw. Präsident des Europäischen Rates Präsidentin bzw. Präsident der EU-Kommission Ausgabenkontrolle Judikative Legislative Leitlinienkompetenz Präsidentin bzw. Präsident die 7 Organe der EU neue Funktionen und Verantwortlichkeiten - EU-Gesetze - EU-Haushalt Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten („Außenministerrat“) Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident Hohe Vertreterin bzw. hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Europäischer Auswärtiger Dienst wählt koordiniert formuliert Leitlinien zugleich ernennt beschließt Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten Zustimmung/Ablehnung neue Kommission beschließt Weltpolitik nach 1945 – Viele Welten in einer Welt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=