Zeitbilder 4, Schulbuch

100 Römische Verträge Da die EGKS für die sechs Mitgliedstaaten viele Vorteile brachte, entschlossen sie sich, die wirtschaftliche Integration* auf alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens auszudehnen. Dazu  unterzeichneten sie 1957 in Rom die Verträge über die „Europäische  Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EAG oder EURATOM), die 1958 in Kraft traten. EWG Das Ziel der EWG war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes durch •  die Schaffung einer Zollunion, •  den Abbau aller Handelsschranken, •  eine gemeinsame Landwirtschafts- und Verkehrspolitik, •  Erleichterungen im Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie •  eine schrittweise Angleichung der Wirtschafts- und Währungspolitik  der Mitgliedstaaten. EURATOM Das Ziel der EURATOM ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und -forschung sowie Reaktorsicherheit. EG Zunächst arbeiteten EGKS, EWG und EURATOM getrennt. Im Jahre 1967 wurden sie zusammengeschlossen und erhielten gemeinsame  Organe; seither spricht man von der „Europäischen Gemeinschaft“ (EG). Vier Freiheiten Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf Europas Weg zur Einigung war die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes 1993. Im Binnenmarkt der damals bereits zwölf Mitgliedsländer wurden die „vier Freiheiten“ Wirklichkeit. Europazug: Seit 1995 bedarf die Ernennung der Kommissionsmitglieder der Zustimmung des Parlaments. Das Parlament verfügt nach wie vor nicht über die Gesetzesinitiative und das Recht, den Haushalt zu bestimmen. Die vier Freiheiten im Binnenmarkt Du bist dran • Überlege, welche Freiheiten für dich oder deine Eltern von Bedeutung sein könnten. • Diskutiert, weshalb es an den Außengrenzen verstärkte Kontrollen im Personenverkehr gibt. Du bist dran • Wiederhole: Welche Staaten schlossen sich 1951 zur EGKS zusammen? Freier Personenverkehr - Wegfall der Grenzkontrollen - Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit - Verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen Freier Warenverkehr - Wegfall der Grenzkontrollen - Angleichung der Steuern - Einheitliche Zölle gegenüber anderen Staaten Freier Dienstleistungsverkehr - EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können in allen Ländern der Gemeinschaft gewerbliche, kaufmännische und freiberufliche Dienste anbieten und ausüben. Freier Kapitalverkehr - Schrittweise Beseitigung aller Kapitalverkehrsbeschränkungen (Geldkapital und Sachkapital wie zB Grundstücke) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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