Killinger Literaturkunde, Schulbuch
85 95 100 105 110 115 120 Geschichte muss doch wohl allein auf Treu’ Und Glauben angenommen werden, – nicht? – Nun, wessen Treu’ und Glauben zieht man denn Am wenigsten in Zweifel? Doch der Seinen! Doch deren Blut wir sind! Doch deren, die Von Kindheit an uns Proben ihrer Liebe Gegeben, die uns nie getäuscht, als wo Getäuscht zu werden uns heilsamer war! – Wie kann ich meinen Vätern weniger Als du den deinen glauben? Oder umgekehrt. Kann ich von dir verlangen, dass du deine Vorfahren Lügen strafst, um meinen nicht Zu widersprechen? Oder umgekehrt. Das Nämliche gilt von den Christen. Nicht? – SALADIN: Bei dem Lebendigen! Der Mann hat Recht. Ich muss verstummen. NATHAN: Lass auf unsre Ring’ Uns wieder kommen. Wie gesagt: die Söhne Verklagten sich; und jeder schwur dem Richter, Unmittelbar aus seines Vaters Hand Den Ring zu haben. – Wie auch wahr! – Nachdem Er von ihm lange das Versprechen schon Gehabt, des Ringes Vorrecht einmal zu Genießen. – Wie nicht minder wahr! – Der Vater, Beteu’rte jeder, könne gegen ihn Nicht falsch gewesen sein; und eh’ er dieses Von ihm, von einem solchen lieben Vater, Argwöhnen lass: Eh’ müss er seine Brüder, So gern er sonst von ihnen nur das Beste Bereit zu glauben sei, des falschen Spiels Bezeihen; und er wolle die Verräter Schon auszunden wissen; sich schon rächen. 125 130 135 SALADIN: Und nun, der Richter? – Mich verlangt zu hören, Was du den Richter sagen lässest. Sprich! NATHAN: Der Richter sprach: Wenn ihr mir nun den Vater Nicht bald zur Stelle schafft, so weis’ ich euch Von meinem Stuhle. Denkt ihr, dass ich Rätsel Zu lösen da bin? Oder harret ihr, Bis dass der rechte Ring den Mund eröffne? – Doch halt! Ich höre ja, der rechte Ring Besitzt die Wunderkraft, beliebt zu machen; Vor Gott und Menschen angenehm. Das muss Entscheiden! Denn die falschen Ringe werden Doch das nicht können! – Nun, wen lieben zwei Von euch am meisten? – Macht, sagt an! Ihr schweigt? Die Ringe wirken nur zurück und nicht Nach außen? Jeder liebt sich selber nur y3p9dd die auFKlÄrunG | 1700 – 1770 Nu zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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