Physik verstehen 4, Schulbuch

13 Die Welt des Sichtbaren  Lernzielkontrolle 3, Seite 85 Reelle Spiegelbilder wirken sehr lebensecht und scheinen in der Luft zu schweben. Im „Zauberspiegel“ in Abb. 13.2. siehst du das reelle Bild einer Münze im Loch des oberen Spiegels. Die echte Münze liegt auf dem unteren Hohlspiegel. M Virtuelle, aufrechte und vergrößerte Bilder entstehen am Hohlspie- gel, wenn der Gegenstand zwischen Brennpunkt und Spiegel steht. Ist der Gegenstand außerhalb der Brennweite, sind die Bilder reell und verkehrt. 3. Was sind Parabolspiegel? Die Katakaustik (Abb. 13.3) Lege einen glänzenden Ring auf eine helle Fläche und beleuchte ihn schräg mit einer Taschenlampe. Das Licht sammelt sich in Form eines Herzens. Beim kugelförmigen (sphärischen) Hohlspiegel treffen Lichtstrahlen, die weit von der optischen Achse entfernt sind, nicht mehr in den Brennpunkt. Sie bilden eine herzförmige Brennfläche: die Katakaustik. Werden Spiegel mit genauem Brennpunkt benötigt, verwendet man Parabolspiegel. Sie werden zB bei Autoscheinwerfern und Taschenlampen- reflektoren eingesetzt. M Nur Parabolspiegel haben einen genauen Brennpunkt. 4. Welche Bilder erzeugt ein Wölbspiegel (Konvexspiegel)? Betrachtest du dich in einer verspiegelten Kugel, kannst du dich und deine Umgebung nur verkleinert und aufrecht erkennen (Abb. 13.5). Wölbspiegel werden als Übersichtsspiegel in Kaufhäusern, im Straßenver- kehr (Abb. 13.7) und bei Autorückspiegeln verwendet. M Wölbspiegel liefern nur virtuelle, verkleinerte und aufrechte Bilder. V5 13.5 Bilder an Spiegelkugeln M Z Zerstreuungs- punkt virtuelles Bild 13.6 Entstehung der Bilder am Wölbspiegel 13.3 Die Katakaustik 13.1 So entstehen die virtuellen und reellen Bilder am Hohlspiegel. M F M F virtuelles Bild reelles Bild 13.7 Verkehrsspiegel geben Übersicht. 13.2 Ein reelles Bild scheint in der Luft zu schweben. 13.4 Autoscheinwerfer: Das Fernlicht sitzt im Brennpunkt und hat eine große Reichweite. Beim Abblendlicht wird das Licht auf die Straße gelenkt. Fernlicht Abblendlicht Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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