Zeitbilder 8, Schulbuch
hungen um eine gemeinsame Europäische Sicher- heits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beteiligen kann. So auch an (…) Kampfeinsätzen außerhalb der EU (…) So hat sich die Bundesregierung Schüssel II [= 2002– 2006; Anm. d. A.] festgelegt, bis zu 1 500 Soldaten zu EU-geführten Operationen zu entsenden (…) Hinsichtlich der NATO wird zwar die Beitrittsoption derzeit nicht diskutiert. Um aber die Kontakte zur NATO weiter zu intensivieren, ist die Teilnahme an der vertieften NATO-Partnerschaft für den Frieden seit 1997 (…) möglich und wird auch umgesetzt (…) Aus der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des militärischen Krisenmanagements ist Österreich auch verpflichtet, andere Staaten bei der Vorberei- tung und Durchführung von Friedensoperationen zu unterstützen. Dies hat zur Folge, dass sich öfter ausländische Truppen vorübergehend in Österreich aufhalten, was eine klare gesetzliche Regelung [das Truppenaufenthaltsgesetz; Anm. d. A.] erforderlich machte (…) Der streng neutrale Staat hat jedoch al- les zu unternehmen, um zu verhindern, dass auslän- dische Truppen auf seinem Gebiet stationiert sowie durch sein Territorium transportiert werden (…) Im Fall Österreichs gehen die Verpflichtungen als Mit- glied der UNO, der EU und der NATO-Partnerschaft für den Frieden gegenüber den Neutralitätsverpflich- tungen vor. (Hauser, Truppendienst, online unter: http://www.bmlv.gv.at/truppen- dienst/ausgaben/artikel.php?id=317; 10.7.2012) M2 Aus dem SPÖ-Parteiprogramm (1998): Neutralität statt Militärbündnis Österreich verfügt in Form der Neutralität, in Kom- bination mit internationaler kooperativer Solidarität, über ein bewährtes Sicherheitskonzept. Es gestattet eingegangene Verpflichtungen (…) wahrzunehmen. Wir lehnen daher eine automatisierte Verpflichtung zur Teilnahme an militärischen Operationen in einem Bündnis ab. Wir benötigen auch keinen Bündnisbei- tritt, um unsere internationale Solidarität unter Be- weis zu stellen. Wir leisten schon bisher einen (…) überproportionalen Beitrag zur internationalen Frie- denssicherung. Demokratisch organisierte Landesverteidigung [Wir] bekennen uns zu einer demokratisch organi- sierten Landesverteidigung. Den Angehörigen des Bundesheers sind alle Persönlichkeitsrechte sowie menschenwürdige Bedingungen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu gewährleisten. (http://www.spoe.at/iii11-politische-perspektiven-politik-jenseits-en- ger-grenzen.html; 22.9.2012) M3 Aus dem Programm der ÖVP (1995): 2. Internationale Sicherheit • (…) In einem gemeinsamen Europa ist Österreichs Sicherheit in die umfassende Sicherheit Europas eingebettet. Die Sicherheit Europas ist auch unsere Sicherheit. Zur Sicherheit Europas muss auch Öster- reich einen angemessenen Beitrag leisten. 10. Sicherheitspolitik und Neutralität in der 2. Republik M1 Der Politikwissenschafter und Offizier Hauser schreibt über die Neutralität und Sicherheitspolitik: Österreichs Sicherheitspolitik zwischen Neutralität und Solidarität Die Neutralität war für Österreich 1955 der Preis für die Wiedererlangung seiner Souveränität (...) Nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 hatten die NATO und die (…) EU ein gemeinsames Ziel: Die ehemaligen kommunistischen Staaten Mit- tel- und Osteuropas sowie die Ukraine und Russland wirtschaftlich und auch sicherheitspolitisch in das euro-atlantische Sicherheitssystem zu integrieren. Dadurch veränderten sich der Sinn und Stellenwert der Neutralität Österreichs. (…) Durch die Beitritte in die Europäische Union und in die NATO-Partner- schaft für den Frieden 1995 war die Neutralität völ- kerrechtlich und verfassungsrechtlich äußerst einge- schränkt und ist heutzutage sowohl faktisch als auch mittlerweile rechtlich kaum mehr gegeben. Das Verständnis der österreichischen Neutralität Die Neutralität (…) wurde ab 1955 schrittweise zu einem Bestandteil des österreichischen Selbstwert- gefühls (…) Die österreichische Linie war die der ak- tiven Neutralitätspolitik. Das hieß: Die militärische Blockfreiheit bei gleichzeitiger weitest möglicher Integration in die UNO sowie in die entstehenden westeuropäischen Strukturen (wie z. B. 1956 in den Europarat). (…) Neutralität und UNO-Mitgliedschaft (...) Bei der UNO sind jedoch alle Staaten an die Be- schlüsse des UNO-Sicherheitsrates (…) gebunden. Das bedeutet (…) Unterstützung und Mitwirkung an politischen, wirtschaftlichen und militärischen Sank- tionen, falls der Sicherheitsrat diese einleitet. Streng genommen darf mit dieser verpflichtenden Mitwir- kung (…) der immerwährend neutrale Staat keine Bindungen gegenüber anderen Staaten eingehen (...) Zudem verpflichtet die UNO-Satzung nach Art. 51 zu kollektivem Beistand, falls ein Mitglied angegriffen wird. (…) 1990/91, während des UNO mandatierten Golfkrie- ges zur Befreiung Kuwaits von irakischen Truppen, gewährte Österreichs Überflugs- und Panzerdurch- fuhrgenehmigungen. Seitens Österreich wurden die Maßnahmen gegen den Irak nicht als Krieg, sondern lediglich als Polizeiaktion definiert (…) Durch die EU-Integration und die wirtschaftliche Globalisierung ist ferner die staatliche Souveränität nur mehr sehr eingeschränkt gegeben (…) Die Bewertung der Neutralität durch Österreich (…) Nach dem Ende des Kalten Krieges hat sich die Bedeutung der dauernden Neutralität in Europa we- sentlich verändert (…) Zudem hat sich Österreich mit dem EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 zum Ziel einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bekannt, die auch in eine gemeinsame Verteidigung führen sollte (...) Neutralität und Solidarität 1998 wurde auch das BVG dahingehend novelliert, dass sich Österreich überdies an den weiteren Bemü- 32 Kompetenzmaterial Nur zu Prüfzw cken – Eigen um des Verlags öbv
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=