Zeitbilder 8, Schulbuch

4. a) Über Regierungsvorlagen soll in der Regel ein einstimmiger Beschluss der beiden Koalitionspartei- en (…) erzielt werden (…) ÖVP und SPÖ verpflichten sich, dass diese Vorlagen im Nationalrat gemeinsam vertreten werden, sofern sie nicht von beiden Partei- en einvernehmlich für die Behandlung im National- rat freigegeben werden (…) Übereinkommen zu Verstaatlichten Unternehmun- gen: Die Aufsichtsräte: 2. Von jeder Regierungspartei sind für die Bestellung zu Mitgliedern des Aufsichtsrates eines Unterneh- mens grundsätzlich die gleiche Zahl von Mitgliedern vorzuschlagen (…) Personalfragen – Brief der SPÖ an die ÖVP 1. Rundfunk: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Rundfunk Ges. m. b. h. wird von der ÖVP gestellt. Sein Stellvertreter von der SPÖ. 2. Verstaatlichte Banken. Bei der Creditanstalt-Bank- verein werden der Vorsitzende des Vorstandes, der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertre- ter von der ÖVP gestellt. Bei der Länderbank stehen die analogen Funktionen der SPÖ zu (…) (Rauchensteiner, Die Große Koalition 1945–1966, in: Steininger/Geh- ler, S. 284–300; aus: Rauchensteiner, Die Zwei, 1987, S. 551–650). Fragen und Arbeitsaufträge 1. Vergleiche das Plakat M1 mit dem Staatsvertragsbild auf dem Balkon des Belvedere (auf S. 15): Analysiere de- ren Symbolik und damit verbunden deren (unterschiedli- che) Aussagen. 2. Erörtere mit Hilfe von M2, warum ein Teil der österreichi- schen Bevölkerung der Aussage auf dem Plakat M1 (inner- lich) nicht zustimmte. 3. Arbeite heraus, wie der Historiker Klaus Eisterer das so- wjetische Verhalten den Kriegsgefangenen gegenüber be- schreibt (M2), und nimm persönlich Stellung dazu. 4. Untersuche, inwieweit die Ergebnisse des Moskauer Memorandums (M3) die weitere politische Entwicklung im Jahr 1955 in Österreich beeinflusst haben; nütze dafür den Autorentext sowie die dazugehörige Literatur- und Quellen- stelle auf den Seiten 15 f. 5. Arbeite mit M4 und M5 heraus, für welche Bereiche der Parteienproporz zwischen ÖVP und SPÖ schon seit 1945 beschlossen wurde. Diskutiere dazu die gegenwärtige poli- tische Situation: ob und in welcher Weise dieser auch jetzt noch wirksam ist bzw. welche Vor- und Nachteile ein sol- ches „Proporzsystem“ hat. II. 1) Die Sowjetunion ist bereit, den österreichischen Staatsvertrag unverzüglich zu unterzeichnen. 2) Die Sowjetregierung erklärt sich damit einverstan- den, dass alle Besatzungstruppen der Vier Mächte nach Inkrafttreten des Staatsvertrages, nicht später als am 31. Dezember 1955, aus Österreich abgezogen werden (…) 4) Die Sowjetregierung ist bereit, die Deklaration über die Neutralität Österreichs anzuerkennen. 5) Die Sowjetregierung ist bereit, an einer Garantie der Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des öster- reichischen Staatsgebietes durch die Vier Großmäch- te – nach dem Muster der Schweiz – teilzunehmen. (Steininger, 15. Mai 1955: Der Staatsvertrag, in: Steininger/Gehler. Österreich im 20. Jahrhundert, Bd. 2, 1997, S. 252–254; aus: Schil- cher, Österreich und die Großmächte. Dokumente zur österreichischen Politik 1945–1955; 1980, S. 284 ff.) M4 Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP vom Dezember 1945: Der Proporz soll nicht nur bei der Bildung der Bun- des-, sondern auch bei der Bildung der Landesregie- rungen und bei den Gemeindeverwaltungen gelten (…) Die Österreichische Volkspartei bietet den Sozialis- ten folgende Funktionen an: Das Amt des Bundes- präsidenten unter der Voraussetzung, dass dafür Dr. Renner vorgeschlagen werde, das Amt des Vizekanzlers, dann die Ministerien für Inneres, für soziale Verwaltung, für Volksernährung und für Verkehr, ferner das Justizministerium. Die Volkspartei behält sich den Bundeskanzler vor, einen Minister ohne Portefeuille (= Ressort), einen Minister für Äußeres, dann die Ministerien für Unter- richt, (für Land- und Forstwirtschaft), für Handel und Wiederaufbau, für Vermögenssicherung und Wirt- schaftsplanung und das Finanzministerium. Ein Vertreter der Volkspartei soll in das Innenminis- terium, ein Sozialist in das Planungsministerium als Staatssekretär berufen werden (…) Den Kommunisten soll ein Minister ohne Portefeuille, allenfalls ein zu schaffendes Ministerium für Elektri- fizierung eingeräumt werden (…) Es wird ein Verbin- dungsausschuss (Koalitionsausschuss) gebildet, dem die Austragung von Meinungsverschiedenheit und die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen obliegt (…) (Rauchensteiner, Die Große Koalition 1945–1966, in: Steininger/Geh- ler, S. 284–300; aus: Rauchensteiner, Die Zwei, 1987, S. 551–650) M5 Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und SPÖ im Jahr 1962: (…) 3. Die beiden politischen Parteien [ÖVP und SPÖ; Anm. d. A.] werden die von ihnen gebildete Re- gierung nach den in diesem Arbeitsübereinkommen gemeinsam festgelegten Grundsätzen führen und diese Grundsätze in einer Regierungserklärung er- läutern. Die Regierungsparteien verpflichten sich zur Zusam- menarbeit grundsätzlich bis zum Ablauf der Gesetz- gebungsperiode. Vorzeitige Neuwahlen werden nur einvernehmlich festgelegt und durch die von beiden Parteien gebildete Regierung durchgeführt (…) 21 1 Die 2. Republik – von ihrer Gründung bis zu den 1960er-Jahren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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