Zeitbilder 8, Schulbuch

Moskau nur als gerechtfertigte Reparationsleistung gewertet. Aus sowjetischem Gewahrsam kehrten schließlich zwei Drittel der Kriegsgefangenen heim, in deutscher Gefangenschaft hatte nur ein Drittel der Soldaten der Roten Armee überlebt. (Eisterer, Österreich unter alliierter Besatzung 1945–1955; in: Stei­ ninger/Gehler, Österreich im 20. Jahrhundert, Bd. 2, 1997, S. 167 f.) M3 Über die Vereinbarungen zwischen österreichischer und sowjetischer Regierungsdelegation in Moskau im April 1955 (=Moskauer Memorandum): I. Im Zuge der Besprechungen über den ehesten Ab- schluss des österreichischen Staatsvertrages in Mos- kau vom 12. – 15. April 1955 wurde (…) Einverständ- nis darüber erzielt, dass (…) Herr Bundeskanzler Ing. Julius Raab, Herr Vizekanzler Dr. Rudolf Schärf, Herr Außenminister Dr. h. c. Ing. Leopold Figl, Herr Staatssekretär Dr. Bruno Kreisky im Zusammenhang mit dem Abschluss des österreichischen Staatsvertra- ges für die Herbeiführung folgender Beschlüsse und Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung Sorge tragen werden. 1) Im Sinne der von Österreich bereits auf der Kon- ferenz von Berlin im Jahre 1954 abgegebenen Erklä- rung, keinen militärischen Bündnissen beizutreten und militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet nicht zuzulassen, wird die österreichische Bundesregie- rung eine Deklaration in der Form abgeben, die Ös- terreich international dazu verpflichtet, immerwäh- rend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird. 2) Die österreichische Bundesregierung wird die- se Deklaration gemäß den Bestimmungen der Bun- desverfassung dem österreichischen Parlament un- mittelbar nach der Ratifikation (= Bestätigung) des Staatsvertrages zur Beschlussfassung vorlegen. 3) Die Bundesregierung wird alle zweckdienlichen Schritte unternehmen, um für diese vom österreichi- schen Parlament bestätigte Deklaration eine interna- tionale Anerkennung zu erlangen. 4) Die österreichische Bundesregierung wird eine Garantie der Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des österreichischen Staatsgebietes durch die vier Großmächte begrüßen. 5) Die österreichische Bundesregierung wird sich für die Abgabe einer solchen Garantieerklärung durch die vier Großmächte bei den Regierungen Frank- reichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika einsetzen. 6) Die Bundesregierung wird nach Übergabe der deutschen Vermögenswerte in der sowjetischen Be- satzungszone an Österreich Maßnahmen herbeifüh- ren, die eine Überführung dieser Vermögenswerte in das Eigentum ausländischer Staatsangehöriger (…) ausschließt. Ferner wird sie dafür Sorge tragen, dass gegen die bei den früheren USIA-Betrieben, bei den Betrieben der ehemaligen sowjetischen Mineralölver- waltung (…) und bei der DDSG Beschäftigten keine diskriminierenden Maßnahmen ergriffen werden. 5. Die 2. Republik – von ihrer Gründung bis zu den 1960er-Jahren M1 Plakat der Sowjetischen Armee zur Befreiung Wiens am 13. April 1945. Anonym, Druck: Bratislava 1945, 95 × 57,5cm (Österreichische Nationalbibliothek). M2 Über die österreichischen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion und ihre Heimkehr: (…) Ende 1947 waren 50% der Österreicher [aus der Sowjetunion; Anm. d. A.] repatriiert [= in die Heimat zurückgeführt] (…) 1948/49 wurden die Verbliebenen „gesiebt“, z. T. entlassen, z. T. abgeurteilt. Ab 1953 setzte dann die Amnestierung [= Straferlass] ein, und 1955 kam die Masse, 1956 der Rest der Gefangenen nach Österreich zurück. Die Sowjetunion war (zusammen mit Jugoslawi- en) jene Gewahrsamsmacht, die die Kriegsgefan- genen am längsten zurückbehielt, die Verhältnisse in den sowjetischen Lagern waren mit Abstand am schlimmsten (…) Dabei bleibt festzuhalten, dass die Sowjetunion ne- ben Polen jenes Land war, das unter der Wehrmacht am meisten gelitten hatte. Die Arbeit der Kriegs- gefangenen – auch der Österreicher – wurde von 20 Kompetenzmaterial Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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