Zeitbilder 8, Schulbuch

4.4 Naher und Mittlerer Osten M1 Am 2. November 1917 schickte der britische Außenmi- nister Arthur James Balfour folgenden Brief an den Prä- sidenten der Zionistischen Föderation in Großbritannien, Lord Lionel Walter Rothschild (= Balfour Deklaration): Lieber Lord Rothschild, ich habe die große Freude, Ihnen im Namen der Regierung Seiner Majestät die folgende Sympathieerklärung für die jüdisch-zionis- tischen Bestrebungen zu übermitteln. Sie hat dem Kabinett vorgelegen und wurde von ihm gebilligt. Die Regierung Seiner Majestät betrachtet die Errich- tung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina mit Wohlwollen und wird keine Mühen scheuen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, wobei allerdings von der Voraussetzung ausgegangen wird, dass dabei nichts geschieht, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der in Paläs- tina bestehenden nicht-jüdischen Gemeinden oder die Rechte und die politische Stellung der Juden in irgendeinem anderen Land beeinträchtigen könnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Erklärung der Zionistischen Föderation zur Kenntnis bringen würden. Ihr ergebener Arthur James Balfour. (Zit. nach: Steininger, Der Nahostkonflikt, 2012, S. 73) M2 Am 29. November 1947 beschloss die Vollversammlung der UNO mit 33 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen die Resolution 181. Danach sollte Palästina geteilt werden: To solve the problem of the future of Palestine that was under British mandate, the General Assembly of the UN decides (…) to divide the territory of Palestine as follows: • A Jewish State covering 56 percent of Mandatory Palestine (excluding Jerusalem) with a population of 498 000 Jews and 325 000 Arabs; • An Arab state covering 43 percent of Palestine, with 807 000 Arab inhabitants and 10 000 Jewish in- habitants; • An international trusteeship regime in Jerusalem, where the population was 100 000 Jews and 105 000 Arabs. The partition plan also laid down: • The guarantee of the rights of minorities and reli- gious rights; including free access to and the preser- vation of Holy Places; • The constitution of an Economic Union between the two states: custum union, joint monetary system, joint administration of main services, equal access to water and energy resources, (…) (Zit. nach: Palestine-Israel Journal, Vol. 9, No. 4, 2002, p. 119) M4 2011 beschloss die israelische Regierung im Osten Jerusalems weitere Siedlungen zu bauen. Diese Entschei- dung stieß in Israel und international auf Kritik: (…) Die israelische Friedensinitiative „Peace now“ kündigte eine Klage gegen die jetzige Entschei- dung an, und auch international kam Ablehnung: EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton äußerte ihr „tiefes Bedauern“ über einen solchen Schritt, der die Durchführung einer Zwei-Staaten-Lösung bedrohen und laufende Bemühungen zur Wiederaufnahme von Verhandlungen untergraben würde. Frankreich betonte die Illegalität der jüdischen Siedlungen nach internationalem Recht. Das US-Außenministerium verurteilte alle „einseitigen Aktionen“, die dazu an- getan sind, Friedensverhandlungen zu präjudizie- ren, und bezog sich damit auch gleich auf die Ab- sicht der Palästinenser, im September einseitig ihren Staat auszurufen und um die Aufnahme in der UNO anzusuchen. (Friesenbichler, Israel baut weiter Siedlungen aus. In: Wiener Zeitung 13./14.8.2011, S. 7) M5 Worin besteht die Bedeutung von Ostjerusalem? Der Status von Jerusalem ist seit jeher einer der hei- kelsten Punkte in den Auseinandersetzungen zwi- schen Israelis und Palästinensern. Während Israel nämlich darauf besteht, dass Jerusalem in seinen heu- tigen Grenzen „unteilbar“ Hauptstadt des Landes ist, wollen die Palästinenser Ostjerusalem zur Hauptstadt ihres künftigen Staates machen. Für Juden, Muslime und Christen ist die Stadt heilig, befinden sich doch in der Altstadt, die auf dem Gebiet Ostjerusalem liegt, wichtige Heiligtümer dieser drei Regionen. Ostjerusalem war seit dem Palästinenserkrieg 1948 von Jordanien besetzt, wurde aber im Zuge des Sechstagekrieges 1967 von Israel erobert. Diese An- nexion und die Ausweitung des Stadtgebietes um Teile des Westjordanlandes wurde von der interna- tionalen Gemeinschaft nie anerkannt, weshalb auch die von Israel errichteten Siedlungen als illegal gel- ten. Zudem trennt die gewaltige Mauer, von Israel zur Terrorabwehr errichtet, das Westjordanland im- mer stärker vom arabischen Teil Jerusalems. Musli- me müssen sich zum Besuch ihrer heiligen Stätten an Checkpoints Kontrollen unterwerfen, die zur Zeit im Ramadan besonders streng sind. (Wiener Zeitung, 13./14.8.2011, S. 7) Beersheba Hebron Nablus Safad Haifa Gaza Rafah Akaba Akko Tel Aviv Nazareth Jaffa Amman SYR I EN L I BANON ÄGYPT EN TRANS - JORDAN I EN Jerusalem Bethlehem Teilungsplan der UNO, 1947 jüdischer Staat arabischer Staat UN-Verwaltung 0 30 60 km M3 Teilungs- plan der UNO, 1947:  Mark Tessler, A History of the Israeli-Palesti- nian Conflict, 1994, S. 262. 106 Kompetenzmaterial Nur zu Prüfzwecken – Eigentum de V rlags öbv

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