Zeitbilder 7/8, Schulbuch

Die Verfassung von 1920/1929 Der Wiener Völkerrechtsprofessor Hans Kelsen wurde von der Nationalversammlung mit der Ausarbeitung ei- ner Verfassung beauftragt. Dabei musste ein Ausgleich zwischen föderalistischen Bestrebungen, welche die Christlichsozialen und die Länder vertraten, und den zentralistischen Bestrebungen der Sozialdemokraten gefunden werden. Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde schließ- lich am 1. Oktober 1920 von der Nationalversammlung angenommen. Mit einigen Novellierungen (Abände- rungen) blieb diese Verfassung bis zur Proklamation des Ständestaates (1. Mai 1934) gültig. Nach dem Zwei- ten Weltkrieg wurde sie am 1. Mai 1945 wieder in Kraft gesetzt. Sie ist im Wesentlichen auch heute die Verfas- sung unserer (Zweiten) Republik. Erörtere die Gründe für die entscheidenden Fortschritte der Republik auf diesem Gebiet. Nenne Sozialgesetze, die in der Tabelle fehlen, heute aber selbstverständlich sind. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Erstelle einen kurzen Überblick über die Erste Republik. 2. Erkläre mit Hilfe des Verfassungsschaubildes die Grund- züge der Verfassung von 1920/29. Das sozialpolitische Gesetzeswerk der „Rot- Schwarzen“ Koalitionsregierung 1918–1920 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte Gesetz über Einigungsämter und Kollektivverträge Gesetz über den achtstündigen Normalarbeitstag Arbeitsurlaubsgesetz Gesetz über die Errichtung von Betriebsräten Verbot der Nachtarbeit von Frauen und Jugendlichen Invalidenentschädigungsgesetz Gesetz über die Enteignung zu Wohnzwecken Abschaffung der Arbeitsbücher und Bestrafung des Kontraktbruchs – Errichtung eines staatlichen Wohnungsförderungsfonds Staatliche Arbeitslosenunterstützung für Angestellte Erweiterung der Gewerbeinspektion – Gesetz über den 8-stündigen Arbeitstag fabriksmäßig betriebener Gewerbeunternehmungen – Gesetz über die Heimarbeit Invalidenfürsorge – staatliche Unterstützung der Arbeitslosen Aufstellung der industriellen Bezirkskommissionen zur Organisierung der Arbeitsvermittlung – Errichtung von Einigungsämtern 24.3.1920 28.2.1920 18.12.1919 17.12.1919 30.7.1919 15.5 .1919 14.5.1919 25.4.1919 4.2.1919 25.1.1919 20.11.1918 19.11.1918 6.11.1918 4.11.1918 Die Wahlergebnisse der Ersten Republik in Mandaten: Wahljahr 1919 1920 1923 1927 1930 Christlichsoziale 69 85 82 85* 66 Sozialdemokraten 72 69 68 71 72 Großdeutsche 26 28 10 – – Landbund – – 5 9 – Schoberblock** – – – – 19 Heimatblock – – – – 8 Sonstige  3 1 – – – * Einheitsliste von Christlichsozialen und Großdeutschen ** Nationaler Wirtschaftsblock und Landbund Vergleiche die Parteienlandschaft der Ersten Republik mit der gegenwärtigen Situation. Welche Veränderungen sind feststellbar? Die Verfassung von 1920/1929 Begnadigungsrecht und Niederschla- gungsrecht von Strafverfahren Wahlberechtigt: Frauen und Männer ab 21 J. Seit 2007 ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Grundrechte von 1867* *Es gelten die Staatsgrundgesetze aus dem Jahr 1867. 41 2 Österreich I – die Erste Republik Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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