Zeitbilder 7/8, Schulbuch

1.2 Verfestigung, Lockerung und Auflösung der Blöcke NATO und Warschauer Pakt Mit der ersten Krise in Berlin (1948) und der kommu- nistischen Machtergreifung in der Tschechoslowakei (1948) setzte in Westeuropa und in den USA endgültig auch ein militärisches Umdenken ein. Auf Betreiben der britischen Regierung trafen Vertreter der USA, Kanadas und Großbritanniens in Washington zusammen, um einen europäisch-atlantischen Verteidigungspakt zu planen. Am 9. April 1949 wurde der NATO-Vertrag un- terzeichnet. Die NATO entsprach in ihrer Gründungs- phase ganz massiv den Sicherheitsinteressen der west- europäischen Staaten: L (…) Die Franzosen waren (…) verwundbar wie eh und je – sie hatten Angst vor den Deutschen und nun auch vor den Russen. – Vor allem für Paris war die NATO also doppelt attraktiv (…). Die Briten betrachteten die NATO als großen Schritt in ihrem Bemühen, die USA zu einem dauerhaften militäri- schen Engagement in Europa zu bringen. Und die US-Regierung präsentierte (…) die NATO als Schutz vor einem sowjetischen Angriff im Nordatlantik. (Der erste Generalsekretär der NATO meinte 1952: Zweck des Bündnisses sei es, „die Amerikaner drin- nen, die Russen draußen und die Deutschen unten zu halten“. (Judt, Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart, 2010, S. 178) Diese „Nordatlantische Allianz“ (NATO) vereinigte die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Italien, Dänemark, Norwegen, Island, Portugal, Belgien, Lu- xemburg und die Niederlande. Die Zahl der Mitglieder wurde bald erhöht. 1952 traten Griechenland und die Türkei bei. Entscheidend wurde schließlich, ob die BRD aufgenommen werden sollte. Die USA vertraten die Po- sition, dass Westeuropa nur gemeinsam mit einer wie- derbewaffneten Bundesrepublik Deutschland verteidigt werden könnte. 1955 wurde die BRD gegen Widerstän- de im eigenen Land vor allem aber auch in Westeuropa in die NATO aufgenommen. Auf den Beitritt der BRD zur NATO (1955) reagierte die Sowjetunion mit der Gründung des Warschauer Paktes als militärisches Gegenbündnis. In ihm schlos- sen die Volksdemokratien unter sowjetischer Führung ein Verteidigungsbündnis zur Aufrechterhaltung ihrer Interessenin Europa. Bis 1955 hatte die Sowjetregierung mit dem Argument, die Verbindungslinien zu ihren Besatzungszonen in Ostdeutschland und Österreich zu sichern, Truppen in den osteuropäischen Staaten belassen. Nun wurde im Warschauer Vertrag festgelegt, dass sowjetische Trup- pen als Verbündete in den Unterzeichnerländern statio- niert bleiben sollten. Mit dem Ende des Kalten Krieges und der kommunistischen Herrschaft über Osteuropa war auch das Ende des Warschauer Paktes gekommen: Er wurde 1991 formell aufgelöst. Weitere Entwicklung der NATO siehe S. 210. W Die Gründung des Warschauer Paktes 1955 durch die Mitgliedsländer: Albanien, Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn und die Sowjetunion (Fotografie vom 13. Mai 1955). 168 Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=