Zeitbilder 7/8, Schulbuch

Europäischer Gerichtshof für Men- schenrechte  Er ist eine Einrichtung des Europarates. Man versteht darunter ei- nen Gerichtshof auf Grundlage der Euro- päischen Menschenrechtskonvention mit Sitz in Straßburg. Er überprüft Gesetzge- bung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen 47 Mitgliedstaaten des Europa- rates. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und Vatikanstaat alle europäischen Länder der Rechtspre- chung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, diesen Gerichtshof anrufen. Europäischer Rat Seit 2009 gehört er zu den sieben Organen der EU. Etwa vier- mal im Jahr treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten in die- sem Organ. Diese Treffen sind Gipfeltref- fen, bei denen über allgemeine politische Zielsetzungen und wichtige EU-Vorhaben entschieden wird. Der Rat ist aber nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen. Tagungsort ist meist Brüssel. Der Euro- päische Rat befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene nicht geklärt werden können. Von 2009 bis 2012 ist Herman Van Rompuy Präsident des Rates. Europäischer Rechnungshof  Er wur- de 1975 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Europäische Rechnungs- hof überprüft die Finanzen der EU. Um si- cherzustellen, dass das Geld der EU-Steu- erzahlerinnen und -Steuerzahler sinnvoll ausgegeben wird, hat der Europäische Rechnungshof das Recht, alle Personen und Institutionen, die EU-Mittel verwal- ten, zu überprüfen. Der Rechnungshof führt häufig Kontrollen vor Ort durch. Der Rechnungshof besteht aus einem Mit- glied je EU-Staat, das vom Rat ernannt wird. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mit- te die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Rechnungshofes, deren bzw. dessen Amtszeit drei Jahre beträgt. Europäisches Parlament Neben dem Rat der Europäischen Union ist das Euro- päische Parlament das wichtigste Gesetz- gebungsorgan der EU. Es erörtert und ver- abschiedet zusammen mit dem Rat die Rechtsvorschriften und den Haushalts- plan der EU. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört die Ausübung der demokratischen Kontrolle, indem es z. B. die Berichte der Kommission prüft. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Par- laments direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Sie vertreten dort deren Interessen. Durch wie viele Abge- ordnete die einzelnen EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, richtet sich ungefähr nach der Anzahl ihrer Einwohnerinnen und Ein- wohner. Jedes Land hat mindestens 6 und höchstens 96 Abgeordnete im Euro- päischen Parlament. Es gibt drei Arbeits- orte: Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Eurozone  Im amtlichen Sprachge- brauch spricht man vom Euro-Währungs- gebiet oder Euroraum, umgangssprach- lich auch Euroland. Damit wird die Grup- pe der Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Im engeren Sinne bezieht sich der Aus- druck auf die 17 Staaten, die Vollmitglie- der der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind. Die nationalen Zen- tralbanken dieser Staaten bilden zusam- men mit der Europäischen Zentralbank das Eurosystem, das für die Geldpolitik in der Eurozone verantwortlich ist. Der Be- griff Eurozone wird manchmal auch für Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. OECD Die „Organisation für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (englisch Organisation for Economic Cooperation and Development) ist eine internationale Organisation (1960 ge- gründet). Ihr Vorläufer war die 1948 ge- gründete OEEC. Die OECD hat heute 34 Mitgliedstaaten. Die meisten gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Ein- kommen und fühlen sich der Demokratie und Marktwirtschaft verbunden. Sitz der Organisation ist Paris. Rat der Europäischen Union  Im „Rat“ treffen sich die nationalen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten. Zu den Aufgaben des Rates gehört die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Wirtschaftpolitik wird koordiniert. Im Namen der EU unterzeichnet der Rat in- ternationale Übereinkünfte, außerdem wird der Haushaltsplan der EU gemein- sam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet. Für die Gemeinsame Au- ßen- und Sicherheitspolitik ist der Rat das wichtigste Forum. Der Rat der Eu- ropäischen Union hat keine festen Mit- glieder, zu einer Tagung entsendet jedes EU-Mitgliedsland eine Fachministerin bzw. einen Fachminister. Beschlüsse des Rates werden nach dem Verfahren der qualifizierten Mehrheit gefasst. Diese gilt dann als erreicht, wenn die Mehrheit der 27 EU-Länder dem Vorschlag zustimmt bzw. mindestens 255 der 345 möglichen Stimmen für einen Vorschlag abgeben. Schengener Übereinkommen  Be- nannt nach einem kleinen Ort in Luxem- burg. 1985 schlossen dort die Vertreter Deutschlands, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs ein Abkommen. Mit diesem Übereinkommen sollten die Grenzkontrollen zwischen den genannten Staaten aufgehoben werden. In der Realität geschah dies erst 1995. Inzwischen haben sich die meisten EU- Länder und einige andere Staaten, wie z. B. die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, dem Abkommen ange- schlossen. Die „Schengen-Länder“ verfol- gen auch eine gemeinsame Visumpolitik und sichern ihre Außengrenzen nach ge- meinsamen Standards. Vertrag von Lissabon  Ein Vertrag, 2007 unterzeichnet, 2009 in Kraft ge- setzt, der die bisherigen Verträge modi- fiziert. Die Änderungen sollen mehr De- mokratie, Transparenz, Sicherheit und Bürgernähe in die EU bringen. Organe wie das Europäische Parlament wurden gestärkt, ebenso die Zusammenarbeit mit nationalen Parlamenten. Durch die neue Funktion der hohen Vertreterin bzw. des hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik wurde die gemeinsame EU-Außenpolitik betont. 163 5 Die Europäische Union N r zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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