Zeitbilder 7/8, Schulbuch

Die Europäische Union Die Entwicklung der Europäischen Union • 1949: Gründung des Europarates in London. • 1950: Europäische Konvention zum Schutze der Menschen- rechte und Grundfreiheiten. • Initiative des französischen Außenministers Robert Schuman („Schumanplan“). • 1951: Die BRD, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg gründen die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). • 1957 „Römische Verträge“: Die EGKS-Staaten gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europä- ische Atomgemeinschaft (EURATOM). • 1960: Gründung der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). • 1961: OECD entsteht als Nachfolgerin der OEEC. • 1967: EGKS, EWG und EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengefasst. • 1968: Die Zollunion wird mit der Abschaffung der Binnenzöl- le und mit der Einführung eines gemeinsamen Außenzolls vollendet. • 1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament. Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS). • 1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA): Plan zur Bildung eines Binnenmarktes, der alle Schranken für Güter, Dienst- leistungen, Personen und Kapital beseitigen soll. • 1992: Unterzeichnung des Vertrages zur Europäischen Union (EU) in Maastricht mit dem Fernziel eines europäischen Bun- desstaates (Wirtschafts- und Währungsunion, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in den Berei- chen Justiz und Inneres). • 1993: Wandlung der EG zur Europäischen Union (EU). Ratifi- zierung der Verträge von Maastricht durch alle EG-Staaten. • 1994: Volksabstimmung in Österreich über EU-Beitritt: 66,58% Ja, 33,42% Nein. Inkrafttreten des EWR. • 1. Jänner 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei. • 2002: Der Euro wird – ausgenommen in Großbritannien, Dä- nemark und Schweden – alleiniges Zahlungsmittel in der EU. • 2004 „Osterweiterung“: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern treten der EU bei. Damit wird die Zahl der Mitgliedstaaten auf 25 erhöht. Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Euro- pa in Rom. • 2005: Ablehnende Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden. Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei. • 2007: Bulgarien und Rumänien treten der EU bei. • 2013: Kroatien tritt der EU bei. • 2014: Wahl zum EU-Parlament; neue EU-Kommission mit Präsident Juncker Die institutionellen Grundlagen • 1997: 15 Mitgliedstaaten unterzeichnen den Vertrag von Amsterdam. Stärkung der politischen Union: Vertiefung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. • 1999: Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft. • 2003: Vertrag von Nizza: Reformen der Institutionen der EU. • 2007: Vertrag von Lissabon wird unterzeichnet. • 2009: Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft: Durch die Refor- men soll die EU demokratischer, transparenter und bürgernä- her werden. Neue Chancen und Perspektiven • 1992: Von diesem Jahr an bietet auch Österreich das „Eras- mus-Programm“ an. • 1999: Die „Bologna-Erklärung“ wird von 30 Ländern unter- zeichnet. Ziele des Bologna-Prozesses sind die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes und die Förderung der Hochschulbildung durch die Vereinheitlichung von Hochschulabschlüssen. • 2006/2007: Gründung der Nationalagentur für Lebenslan- ges Lernen (vorher Sokrates-Programm): Sie vereint alle europäischen Bildungs- und Berufsbildungsinstitutionen. Dazu gehören „Comenius“, ein Programm für Schulbildung und Kindergärten und ab 1987 „Erasmus“, ein Programm für die Hochschulbildung. Europarat  Europäische internationale Organisation, die 1949 gegründet wurde. Der Europarat ist eine politische Koope- ration, ein Forum für Debatten über allge- meine europäische Fragen. Zielsetzung ist eine Zusammenarbeit der Mitglied- staaten zur Förderung von wirtschaftli- chem und sozialem Fortschritt. Sitz des Europarates ist in Straßburg. Er ist keine Institution der Europäischen Union, auch wenn beide die Europahymne und die Europaflagge verwenden. Als seine Kern- aufgaben sieht der Europarat den Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat. Heute sind 47 europäische Staaten Mitglieder. Europäische Kommission  Sie ist das Exekutivorgan der EU. Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor und ist für die praktische Umsetzung der EU-Politik und die Verwaltung des EU-Haushalts ver- antwortlich. Sie kontrolliert auch, ob die europäischen Verträge und Rechtsvor- schriften eingehalten werden. Das Kolle- gium der Kommissionsmitglieder besteht aus einem Mitglied pro Mitgliedstaat. Von 2010 bis 2014 ist José Manuel Barroso Kommissionspräsident. Europäische Zentralbank Die Europä- ische Zentralbank (EZB) ist die Zentral- bank für die gemeinsame Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Eu- roraum zu gewährleisten. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der 17 Länder, die den Euro eingeführt haben, bilden das Eurosystem. Europäischer Gerichtshof  Der EuGH wurde 1952 gegründet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und ist das oberste recht- sprechende Organ der Europäischen Union. Aufgaben sind die einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sowie der Europäischen Atomge- meinschaft zu gewährleisten. Der EuGH besteht aus je einer Richterin oder einem Richter je Mitgliedstaat. Grundbegriffe 162 Basiswissen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum de Verlags öbv

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