Zeitbilder 7/8, Schulbuch

sen. Damit schufen diese Staaten einen gemeinsamen Markt für die kriegswichtigen Güter Kohle, Stahl, Ei- senerz und Schrott. Da die EGKS den sechs Mitgliedstaaten viele Vorteile brachte, entschlossen sie sich, die wirtschaftliche Inte- gration auf alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens auszudehnen. Dazu unterzeichneten sie 1957 in Rom die Verträge über die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) und die Europäische Wirt- schaftsgemeinschaft (EWG), die am 1. Jänner 1958 in Kraft traten. Die EURATOM fördert die friedliche Nutzung der Kern- energie und -forschung einschließlich alternativer Ener- giequellen sowie die Reaktorsicherheit und den Um- weltschutz. Das Ziel der EWG war die Errichtung eines gemeinsa- men Marktes durch: –– die Schaffung einer Zollunion, –– den Abbau aller Handelsschranken, –– eine gemeinsame Agrar- und Verkehrspolitik, –– Erleichterungen im Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie –– eine schrittweise Angleichung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten. Zunächst arbeiteten EGKS, EWG und EURATOM ge- trennt und mit eigenen Organen. Im Jahre 1967 wurden sie zusammengeschlossen und erhielten eine gemeinsame Organisation; seither spricht man von ihnen als von der Euro- päischen Gemeinschaft (EG). Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf Europas Weg zur Einigung war die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie trat 1987 in Kraft. Nun waren un- ter anderem Mehrheitsentscheidungen im (Minister-)Rat und die – sehr einge- schränkte – Beteiligung des Europäi- schen Parlaments (EP) an der Gesetz- gebung möglich. Die EG sah mehrere Formen der Beteiligung von Drittstaaten vor: Freihandelsabkommen, Assoziie- rungsabkommen und den Beitritt als Vollmitglied. Seit 1967 wurde die EG ständig erweitert. Dieser große Wirtschaftsraum (seit 1968 gab es keine Zölle innerhalb der EG, dafür einen gemeinsamen Außenzoll) mit seinem riesigen Potenzial drohte die Nichtmitglieder wirtschaftlich an den Rand zu drängen. Dies umso mehr, als die EG 1993 den Europäischen Binnen- markt verwirklicht hat, der durch die „Vier Freiheiten“ gekennzeichnet ist. Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Nach der Gründung der EWG stellte sich die Frage, welche Wirtschaftspolitik jene Staaten betreiben soll- ten, die sich der Sechsergemeinschaft nicht anschließen wollten. Auf britische Initiative wurde als Antwort da- rauf 1960 mit dem Stockholmer Abkommen die Euro- pean Free Trade Association (EFTA) ins Leben gerufen. Im Gegensatz zu den immer deutlicher werdenden po- litischen Zielsetzungen der EG verfolgte die EFTA nur ein wirtschaftliches Ziel: Die Errichtung einer Freihan- delszone durch die Beseitigung von Handelsbarrieren unter den Mitgliedstaaten. Dieses Ziel wurde 1966 mit der Abschaffung der Zölle für Industrieerzeugnisse und weiterverarbeitete Agrarprodukte weitgehend erreicht. Diese rein wirtschaftliche Ausrichtung der EFTA schlägt sich auch in ihrer Organisation nieder. Auf eine supra- nationale (überstaatliche) Organisation wurde verzich- tet. Für Entscheidungen in der EFTA gilt das Einstim- migkeitsprinzip, sodass die nationale Souveränität voll erhalten bleibt. An der EFTA beteiligten sich von Anfang an Däne- mark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz; später kamen Island und Finnland als Vollmitglieder hinzu, während Dänemark, Großbritannien und Portugal ausschieden und der EG beitraten. Die norwegische Regierung unterzeichnete 1972 ebenfalls den Beitrittsvertrag mit der EG, der je- doch in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde. Da immer mehr der „Rest-EFTA“-Staaten einen Bei- tritt zur EG anstrebten, bot diese die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an. Nach einem zweijährigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Die vier Freiheiten im Binnenmarkt Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Freier Dienstleistungs- verkehr Freier Kapitalverkehr EU-Bürgerinnen und -Bürger können gewerbliche, kaufmännische, handwerk- liche und freiberufliche Dienste im EU-Raum anbieten und ausüben Weniger Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr Wegfall von Grenzkontrollen (ausgenommen Groß- britannien, Irland und neue Mitgliedstaaten seit 2004) Verstärkte Kontrollen an den EU-Außengrenzen Wegfall der Grenzkontrollen Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten Beschreibe in eigenen Worten die vier Freiheiten im Bin- nenmarkt. Erörtere die Möglichkeiten, die sich daraus für dich persönlich ergeben können. 150 N r zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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