Zeitbilder 7/8, Schulbuch

1. Die Entwicklung der Europäischen Union Zusammenarbeit in OECD und Europarat Der Kalte Krieg verursachte ein Gefühl militärischer Bedrohung. Es wurden daher nach dem Zweiten Welt- krieg kollektive Sicherheitssysteme, z. B. UNO, NATO, Warschauer Pakt, aufgebaut. Sie waren politische Zu- sammenschlüsse von Staaten. Ihr Ziel ist bzw. war es, durch gemeinsames Vorgehen und gemeinsame An- strengungen die politischen und wirtschaftlichen Chan- cen zu verbessern. Dazu wird von den Mitgliedsländern oft ein hohes Maß an politischen, wirtschaftlichen, mi- litärischen oder kulturellen Bindungen (= Integration) gefordert. Der einzelne teilnehmende Staat ist so kaum mehr in der Lage, durch eine rücksichtslose und egois- tische Politik den Frieden zu gefährden. Es gibt unter- schiedliche Arten von Zusammenschlüssen: Sie reichen von loser Kooperation über zielgerichtete Zusammenar- beit mit einer gemeinsamen Organisation bis zu einer Integration mit freiwilliger Aufgabe von Souveränitäts- rechten. 1948 wurde die OEEC (Organization for European Eco- nomic Cooperation) geschaffen. Dies war eine Orga- nisation, welche die optimale Verteilung und Verwen- dung der Marshallplanhilfe gewährleisten sollte. Da- neben arbeitete diese Organisation erfolgreich für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit des Westens und erreichte z. B. den Abbau von Handelsschranken, die Beseitigung von Mengenbeschränkungen im Wa- renverkehr und von Schwierigkeiten im Zahlungsver- kehr. Eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen Westeuropa, den USA und Kanada war die Folge. Die OEEC brachte allen Mitgliedsstaaten Vorteile. Sie wur- de daher nach dem Auslaufen des Marshallplanes in die OECD (Organization for Economic Cooperation and De- velopment) umgewandelt (1961). Laut OECD-Konventi- on gehören zu ihren wichtigsten Zielen: –– das Wirtschaftswachstums in ihren Mitgliedstaaten und den Entwicklungsländern zu fördern, –– an einer hohe Beschäftigung und einem steigenden Wohlstand mitzuwirken, –– die Ausweitung des Welthandels, –– die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche. Der OECD gehören gegenwärtig 34 Mitgliedstaaten an (europäische Staaten, USA, Kanada, Australien, Neu- seeland, Japan, Korea, Mexiko, Chile, Israel und Tür- kei). Sie hat ihren Hauptsitz in Paris und ist heute die wirtschaftliche Spitzenorganisation der westlichen In- dustrieländer. Bekannt ist die OECD-Pisa-Studie, in der Leistungsdaten von 15jährigen in verschiedenen Staa- ten gemessen werden. Die bedeutendste der vielen Sonderorganisationen der OECD ist die IEA (International Energy Agency). Sie nahm als Folge der ersten Erdölkrise 1974 ihren Be- trieb auf. Ihre Hauptziele sind die Sicherstellung einer gleichmäßigen Energieversorgung mit Erdöl. Ebenso bekämpft sie Versorgungskrisen. In den letzten Jahren betreibt sie verstärkt Projekte zur Erforschung und Ent- wicklung von Alternativenergie. Österreich ist Mitglied in der OECD und der IEA. Eine wichtige europäische zwischenstaatliche Organi- sation ist der Europarat. Er entstand aus einer privaten Initiative: Bedeutende Persönlichkeiten aus vielen euro- päischen Ländern setzten sich für die Idee eines verein- ten Europa ein. Ihr Bemühen führte 1949 in London zur Gründung dieses politischen Zusammenschlusses. Die Ziele des Europarats sind sehr allgemein gefasst: L Der Europarat hat zur Aufgabe, eine engere Ver- bindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schut- ze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. (Gasteyger, Europa zwischen Spaltung und Einigung 1945–1990, 1990, S. 69) Zu jener Zeit wollten viele europäische Staaten einer zwischenstaatlichen Organisation nicht mehr Rechte zugestehen. Seit damals hat sich jedoch das Bewusst- sein eines gemeinsamen Europa durchgesetzt: zehn Staaten gründeten den Europarat, heute sind mit Aus- nahme von Vatikanstadt und Weißrussland alle europä- ischen Staaten Mitglied. Sein Sitz ist in Straßburg. Im Rahmen des Europarats wurden mehr als 200 Abkommen ausgearbeitet, z. B. zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, Datenschutzabkommen, ein Verbot zum menschlichen Klonen und gegen Terrorismus. Besondere Bedeutung hat der Europarat auf demGebiet der Menschenrechte erlangt. Die „Europäische Kon- vention zum Schutze der Menschenrechte und Grund- freiheiten“ (1950) verankerte zum ersten und (bisher) einzigen Mal diese Rechte verbindlich im Völkerrecht. Da alle Mitgliedstaaten des Europarats diese Konventi- on ratifiziert haben, sind diese Rechte auch in Straßburg einklagbar. Dafür wurden – und auch das ist weltweit einzigartig – zwei Institutionen geschaffen: die Euro- päische Menschenrechtskommission, an die sich auch Der Europarat Generalsekretariat Parlamentarische Versammlung Ministerkomitee Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten Beratende Funktion Außenminister der 46 Mitglied- staaten Beschlüsse bei Einstimmigkeit Europäischer Gerichtshof für Menschen- rechte 148 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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