Zeitbilder 7/8, Schulbuch

Eine Demokratie nach „westlichem“ Muster L Die Demokratie ist in Österreich formal schon da- durch garantiert, dass klare Regeln der Machtbe- stellung, der Machtkontrolle und der Machtablösung bestehen. Die Regierenden werden von den Regier- ten bestellt. (...) Die Beherrschten bestimmen selbst, wer sie auch tatsächlich beherrscht. Zumindest theo- retisch bestimmen sie, nach welchen Regeln und mit welchen Zielen dies geschieht. In diesem Sinn ist Österreich eine Demokratie. In diesem Sinn gibt es freilich auch Machtverhältnisse; gibt es mächtige Gruppen und mächtige Personen. Und deshalb gibt es auch ohnmächtige Gruppen und ohnmächtige Personen. (Pelinka, Das politische System Österreichs, 1981, S. 282) Erkläre, wer die Regierenden in Österreich, wer die Regier- ten, wer die Mächtigen, wer die Ohnmächtigen sind. Das politische System Österreichs orientiert sich an den parlamentarischen Demokratien mit kapitalistischen Wirtschaftsformen, die sich seit dem Ersten Weltkrieg im „Westen“ herausgebildet haben: L Da gibt es auf der einen Seite ein liberal-demo- kratisches Subsystem, bei dem Demokratie vor al- lem in Form eines Parteienwettbewerbs verwirklicht wird. Der Kampf um die Stimmen entscheidet. Auf der anderen Seite gibt es ein liberal-kapitalistisches Subsystem, das in erster Linie nach ökonomischen Erfolgen ausgerichtet ist. Hier wird der Grundsatz des Privateigentums an Produktionsmitteln prinzi- piell beibehalten. Und als Grundsatz gilt: Wer mehr hat, zählt auch mehr. (Pelinka, Das politische System Österreichs, 1981, S. 281 f.) Der politische Wettbewerb und sein Funktionieren sind nur in den Grundzügen durch die Verfassung(sgesetze) geregelt. Er findet innerhalb, aber auch außerhalb der verfassungsmäßig vorgesehenen Organe statt. Österreich – ein Bundesstaat und EU-Mitglied Die politischen Entscheidungen werden in einem Bun- desstaat wie Österreich auf verschiedenen Ebenen getroffen: Die wichtigsten fallen sicher in der Bundes- hauptstadt Wien. Dort haben die höchsten Verfassungs- organe ihren Sitz. Politik wird auch auf der Ebene der Bundesländer und Gemeinden gemacht: Doch sind die österreichischen Landtage und Landesregierungen mit viel weniger Kompetenz (= Machtbefugnis) ausgestattet als z. B. die US-Bundesstaaten oder die Länder der Bun- desrepublik Deutschland. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union (1995) gilt in Österreich das EU-Recht und damit auch ein übergeord- netes politisches System. Das schränkt den autonomen, also nationalstaatlichen Hand- lungsspielraum ein. Dafür besteht als Mitgliedsstaat die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung und Mitgestaltung auf EU-Ebene. Parlament und Regierung Im Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 wurde in Artikel 1 festgelegt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Deshalb ist auch die Regie- rung dem Nationalrat, der direkt vom Volk gewählten Kammer des Parlaments, verantwortlich. For- mell wird die Regierung vom Bun- despräsidenten ernannt. Doch die Verfassungswirklichkeit zeigt: Nur jene Partei/en, die bei den Wahlen zum Nationalrat die Mehrheit der 183 Mandate erreicht/erreichen, stellt/stellen im Normalfall auch die Bundesregierung (Ausnahme: eine „Minderheitsregierung“ wie 1970/71; vgl. S. 112). 10. Österreich – eine parlamentarische Demokratie W Die Abgeordneten zum Nationalrat sowie Bundesregierung und Präsidium im Rahmen einer Natio- nalratssitzung 2011. 124 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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