Zeitbilder 7/8, Schulbuch

Waffenhandels, Garantie des freien Handels, Maß- nahmen gegen Krankheiten. Art. 25: Das Rote Kreuz und ähnliche Organisationen sind zu unterstützen. (Die Pariser Völkerbundakte vom 14. Februar 1919. Franz. und engl. Text mit deutschen Übersetzungen. Berlin 1919, Art. 10, 12, 13, 16, 23) Benennt die wichtigsten Bestimmungen der Völkerbund-Satzungen. Beurteilt die friedliche Streitschlichtung und Friedenssi- cherung auf gemeinsamer Basis. Zunächst waren die alliierten und neutralen Staaten Mitglieder. Andere Länder wurden im Laufe der Zeit aufgenommen, Österreich im Jahr 1920. Die europä- ischen Großmächte, besonders Großbritannien und Frankreich, sicherten sich Vorrechte, vor allem durch die Schaffung einer Reihe von Mandatsgebieten. Zu ihnen zählten u. a. die ehemaligen deutschen Kolonien; der Nahe Osten wurde schließlich zum Mandatsgebiet des Völkerbundes. Um die Juden als Wähler zu gewinnen, erklärte im November 1917 der britische Außenminister Balfour, dass seine Regierung die „Errichtung einer na- tionalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“ begrüße (Balfour-Erklärung). Noch war nicht von einem jüdischen Staat die Rede, aber Fragen des arabisch-jüdi- schen Zusammenlebens gewannen an Bedeutung. Seit der Entdeckung von Erdölvorkommen hatte der ara- bische Raum an Bedeutung gewonnen. Als mit Kriegs- ende das Osmanische Reich zusammenbrach, eroberten die Briten Palästina und das Gebiet des heutigen Irak. Die Franzosen nahmen den Bereich des heutigen Liba- non und Syrien in Besitz. Die Araber hingegen pochten bei der Neuordnung des Nahen Ostens auf das natio- nale Selbstbestimmungsrecht, setzten sich damit jedoch nicht durch. Vielmehr errichtete der Völkerbund briti- sche und französische Mandatsgebiete, die sich nicht nach historisch gewachsenen Grenzen richteten. Damit wurde ein Grundstein für spätere Konflikte gelegt. Nicht zumMandatsgebiet gehörte Saudi-Arabien, wo Ibn Saud 1926 ein unabhängiges Königreich errichtete; wohl aber der Irak (seit den Dreißigerjahren unabhängig). Zu den Erfolgen des Völkerbundes gehört seine Ver- mittler-Rolle bei einigen lokalen Konflikten. Zahlrei- che Völkerbundorganisationen wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Internationale Arbeits­ amt und das Amt für Flüchtlingshilfe leisteten Positi- ves. Für Österreich war die Völkerbundanleihe 1922 eine wichtige Hilfsmaßnahme. Letztlich aber scheiter- te der Völkerbund an den praktischen Problemen der Friedenssicherung. Dies hing auch zusammen mit dem Fernbleiben der USA: Dort gewannen nach Kriegsende Anhänger des Isolationismus Einfluss. Sie standen jeder Einbindung der USA in europäische Angelegenheiten ablehnend gegenüber. Als großer Mangel stellte sich auch die Lückenhaftigkeit der Organisation heraus: Von den 63 Mitgliedsstaaten traten bis 1939 14 freiwillig aus. Deutschland, seit 1926 Mitglied, schied 1933 wie- der aus, Italien folgte 1937. Die UdSSR trat dem Völ- kerbund erst 1934 bei, wurde aber 1939 wegen ihres Angriffes auf Finnland wieder ausgeschlossen. Gegen die aggressiven Diktatoren in Deutschland, Japan und Italien erwies sich der Völkerbund als machtlos. Als im März 1938 Österreich von Hitlerdeutschland annektiert wurde, protestierte im Völkerbund nur der Vertreter Mexikos gegen diesen völkerrechtswidrigen Vorgang. Trotz der Existenz des Völkerbundes brach schließlich ein neuer Weltkrieg aus. Der Völkerbund selbst bestand formell noch bis 1946, als mit den Vereinten Nationen bereits eine neue internationale Organisation existierte. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Fasse die wichtigsten territorialen, politischen und wirt- schaftlichen Folgen des Ersten Weltkrieges zusammen. 2. Erstellt in Kleingruppen eine Zusammenfassung zum Thema: „Die wichtigsten Bestimmungen der Friedensver- träge von Versailles und St. Germain und das 14-Punkte- Programm von Präsident Wilson“. W Krieg löst keine Probleme: die Krisengebiete nach dem Ersten Weltkrieg. W Die Völkerbund- mandate im Nahen Osten 1920. 11 1 Die Zwischenkriegszeit Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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