Zeitbilder 7, Schulbuch
Q Art 8: Nationale Abrüstung bis zu einem Mini- mum, das mit der nationalen Sicherheit (…) ver- einbar ist. (…) Art. 10: Gegenseitige Anerkennung der territorialen Integrität [Unversehrtheit der Gren- zen, Anm. d. A.] und der politischen Unabhängigkeit der Mitglieder. Im Falle eines Angriffes, einer Bedro- hung oder einer Angriffsgefahr trifft der Rat geeig- nete Sicherheitsmaßnahmen. (…) Art. 12: Ein Streit zwischen Mitgliedern, der den Frieden gefährdet, ist einem Schiedsgericht vorzulegen. Art. 13: Die Mit- glieder haben die (…) Entscheidungen (…) anzuer- kennen. (…) Art. 16: Ein Mitglied, das Krieg beginnt, befindet sich im Krieg mit allen Mitgliedern des Völ- kerbundes. Diese brechen sogleich alle Handels- und Finanzbeziehungen mit ihm ab. (…) Art. 23: Weitere Aufgaben: (…) Sorge für gute Ar- beitsbedingungen, Überwachung des Rauschgift- und Waffenhandels, Garantie des freien Handels, Maß- nahmen gegen Krankheiten. Art. 25: Das Rote Kreuz und ähnliche Organisationen sind zu unterstützen. (Die Pariser Völkerbundakte vom 14. Februar 1919. Franz. und engl. Text mit deutschen Übersetzungen. Berlin 1919, Art. 10, 12, 13, 16, 23) Benenne die wichtigsten Bestimmungen der Völkerbund- Satzungen. Erörtere, inwiefern sich mit solchen Bestimmungen kriege- rische Konflikte vermeiden lassen könnten. Zunächst waren nur die alliierten und neutralen Staa- ten Mitglieder des Völkerbundes. Andere Länder wur- den im Laufe der Zeit aufgenommen, Österreich im Jahr 1920. Die europäischen Großmächte, besonders Groß- britannien und Frankreich, sicherten sich Vorrechte, vor allem durch die Schaffung einer Reihe von so genannten Mandatsgebieten des Völkerbundes. Zu ihnen zählten u. a. die ehemaligen deutschen Kolonien sowie der Nahe Osten. Um die Juden als Wähler zu gewinnen, erklärte im November 1917 der britische Außenminister Balfour, dass seine Regierung die „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“ begrüße (=Balfour-Erklärung). Noch war nicht von einem jüdi- schen Staat die Rede, aber von da an wurde das ara- bisch-jüdische Zusammenleben zu einer bedeutenden politischen Frage. Seit der Entdeckung von Erdölvorkommen hatte der ara- bische Raum an Bedeutung gewonnen. Als mit Kriegs- ende das Osmanische Reich zusammenbrach, eroberten die Briten Palästina und das Gebiet des heutigen Irak. Die Franzosen nahmen den Bereich des heutigen Liba- non und Syrien in Besitz. Die Araber hingegen pochten bei der Neuordnung des Nahen Ostens auf das natio- nale Selbstbestimmungsrecht, setzten sich damit jedoch nicht durch. Vielmehr errichtete der Völkerbund briti- sche und französische Mandatsgebiete, die sich nicht nach historisch gewachsenen Grenzen richteten. Damit wurde ein Grundstein für spätere Konflikte gelegt. Nicht zum Mandatsgebiet gehörte Saudi-Arabien, wo Ibn Saud 1926 ein unabhängiges Königreich errichtete; wohl aber der Irak (seit den 1930er-Jahren unabhängig). Zu den Erfolgen des Völkerbundes gehörte seine Ver- mittler-Rolle bei einigen lokalen Konflikten. Zahlreiche Völkerbundorganisationen wie der Internationale Ge- richtshof in Den Haag (vgl. S. 113), das Internationale Arbeitsamt und das Amt für Flüchtlingshilfe leisteten Positives. Für Österreich war die Völkerbundanleihe 1922 eine wichtige Hilfsmaßnahme (vgl. S. 46). Letztlich aber scheiterte der Völkerbund an den praktischen Pro- blemen der Friedenssicherung. Dies hing auch zusam- men mit dem Fernbleiben der USA, die eine isolatio- nistische Politik betrieben: Man lehnte jede Einbindung in europäische Angelegenheiten ab. Als großer Mangel stellte sich auch die Lückenhaftigkeit der Organisation heraus: Von den 63 Mitgliedsstaaten traten bis 1939 14 freiwillig aus. Deutschland, seit 1926 Mitglied, schied 1933 wieder aus, Italien folgte 1937. Die UdSSR trat dem Völkerbund erst 1934 bei, wurde aber 1939 wegen ihres Angriffes auf Finnland wieder ausgeschlossen. Gegen die aggressiven Diktaturen in Deutschland, Japan und Italien erwies sich der Völkerbund als machtlos. Als im März 1938 Österreich von Hitlerdeutschland annektiert wurde, protestierte im Völkerbund nur der Vertreter Mexikos gegen diesen völkerrechtswidrigen Vorgang. Trotz der Existenz des Völkerbundes brach schließlich ein neuer Weltkrieg aus. Der Völkerbund selbst bestand formell noch bis 1946, als mit den Vereinten Nationen (UNO) bereits eine neue internationale Organisation existierte. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Fasse die wichtigsten territorialen, politischen und wirt- schaftlichen Folgen des Ersten Weltkrieges zusammen. 2. Erstellt in Kleingruppen eine Zusammenfassung zum Thema: „Die wichtigsten Bestimmungen der Friedensver- träge von Versailles und St. Germain und das 14-Punkte- Programm von Präsident Wilson“. W Die Völker- bundmanda- te im Nahen Osten 1920. 11 1 Die Zwischenkriegszeit Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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