Zeitbilder 5/6, Schulbuch

Die Prinzipien der römischen Verfassung wurden immer • häufiger missachtet. Im Ersten Triumvirat teilten sich Caesar, Pompeius und Crassus die Staatsmacht auf. Nach der Eroberung Frankreichs besiegte Caesar alle Gegner • und errichtete eine Alleinherrschaft. Nach Caesars Ermordung (44 v. Chr.) setzte sich in einem • Bürgerkrieg Oktavian gegen Marc Anton durch und eroberte anschließend das Königreich Ägypten (30 v. Chr.). Er erhielt den Ehrentitel Augustus (der Erhabene) und behielt die Füh- rung der Republik. Die römische Kaiserzeit Augustus bezeichnete sich als Erster des Senates (Prinzipat). • Er bestimmte die Innen- und Außenpolitik, hatte die oberste Befehlsgewalt über die Provinzen und Legionen, war oberster Priester und wurde in den Provinzen als Gott verehrt. Neben der republikanischen gab es nun eine eigene kaiserli- • che Verwaltung mit bezahlten Beamten. Augustus baute eine Herrscherdynastie auf: • Sein Nachfolger wurde Tiberius – sein Stief-, Schwieger- und Adoptivsohn. Mit Kaiser Nero endete die julisch-claudische Dynastie (68). Den Flaviern (69–96) folgten im 2. Jh. die Adoptivkaiser • (96–192), im 3. Jh. die Soldatenkaiser. Mit Kaiser Diokletian (284–305) kam es zur ersten Reichs- • teilung und zur Errichtung des absoluten Kaisertums („Do- minat“). Seit Kaiser Theodosius blieb das Reich endgültig in Ost- und Westrom geteilt (395). Im Jahr 116 hatte das Imperium Romanum unter Kaiser • Trajan seine größte Ausdehnung. Die römische (Stadt-)Kultur verbreitete sich in allen Pro- • vinzen. Neben militärischen Befestigungsanlagen wurden Straßen, Amphitheater, Tempel, Thermen etc. errichtet. Die lateinische Sprache verbreitete sich im Westen, Griechisch blieb „Weltsprache“ im Osten. In der Spätantike setzte sich die staatliche Zwangsherrschaft • durch: Die Bevölkerung in Stadt und Land war an den Ort und den Beruf gebunden. Freie Bauern begaben sich in die Abhängigkeit von Großgrundbesitzern. Das Christentum wurde nach etlichen Verfolgungen erstmals • unter Kaiser Konstantin erlaubt (313); Kaiser Theodosius erhob es 391 zur Staatsreligion. In Rom herrschten Standesunterschiede: An der Spitze der • Gesellschaft stand die Nobilität (etwa 30 Großfamilien), die bis zum Ende der Republik das Reich regierte. In der Kaiserzeit erhielten immer mehr Menschen auch in • den Provinzen das Bürgerrecht (bis zum allgemeinen Bürger- recht unter Kaiser Caracalla, 212). Zwischen Reich und Arm herrschte ein scharfer Gegensatz. • Etwa ein Prozent der Bevölkerung lebte in totalem Luxus, ein sehr hoher Prozentsatz in großer Armut. Grundbegriffe Aristokratie (griech.; Herrschaft der Besten): Damit bezeichnet man (his- torisch) die Herrschaft einer Personen- gruppe, die durch Abstammung, (Grund-) Besitz, Ämter eine Sonderstellung ein- nimmt, bzw. den Adel als gesellschaftli- che Gruppe. Demokratie (griech.; Volksherrschaft): Die Mitwirkung in der „attischen Demo- kratie“ war auf Männer über 20 Jahren mit attischen Eltern beschränkt und wur- de direkt ausgeübt. Moderne Demokrati- en zeichnen sich aus durch regelmäßige Wahlen von Volksvertretern (= repräsen- tative Demokratie) und eine Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechts- sprechung. Zusätzich gibt es direkt-demo- kratische Elemente (Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung). Hellenismus bezeichnet einerseits die „Verschmelzung“ griechischer und ori- entalischer Kultur, andererseits versteht man darunter die historische Epoche von 334 v. Chr. bis 30 v. Chr.). Kolonisation (lat. colonia: Ansied- lung): Man versteht darunter die Einnah- me und Besiedlung von Gebieten außer- halb des eigenen Lebensraumes. In der Antike errichteten die Phöniker und Grie- chenstädte Kolonien im Mittelmeerraum, in der Neuzeit die europäischen Mächte in Amerika, Asien und Afrika. Monarchie (griech.; Alleinherrschaft): Damit bezeichnet man eine Regierungs- form, in der ein/e König/in oder ein/e Kaiser/in die Herrschaft über ein Land / einen Staat ausübt. Heute versteht man darunter vor allem eine Staatsform, in der ein durch Geburt berechtigter Monarch / eine Monarchin das Amt des Staatsober- hauptes innehat. Oligarchie (griech.; Herrschaft der Wenigen): In der Antike verstand man da- runter die Machtausübung (Herrschaft) durch wenige Aristokraten. Heute ver- steht man unter Oligarchen einflussrei- che Wirtschaftsbosse, die nach dem Zu- sammenbruch des Kommunismus z. B. in Russland (1991) in wenigen Jahren zu großem Reichtum gekommen sind. Republik (lat. res publica: öffentli- che Sache): Heute Bezeichnung für eine Staatsform, in der nicht ein/e Monarch/ in das Staatsoberhaupt ist, sondern eine aus dem Volk für eine begrenzte Amtszeit gewählte Person (es gibt auch Beispiele von Präsidenten auf Lebenszeit). In der Antike vor allem die Bezeichnung für die Staatsform in Rom. Sklaverei  Sklave sein bedeutet für ei- nen Menschen sowohl den Verlust seiner persönlichen Freiheit und aller persön- lichen Rechte als auch die Abhängigkeit von einer anderen Person. Erst seit dem 18. Jh. wurde die Sklaverei schrittweise in verschiedenen Staaten der Welt abge- schafft. Obwohl heute weltweit verboten, existiert Sklaverei in verschiedenen For- men auch heute noch. Tyrannis  In der Antike Bezeichnung für eine Alleinherrschaft, die mit Gewalt gegen adelige Konkurrenten und mit Hilfe der so- zial benachteiligten Massen errichtet und meist auch gewaltsam wieder beendet wurde. Heute versteht man unter Tyrannei eine Alleinherrschaft, bei der die Macht mit Terror, Brutalität und ohne rechtsstaat- liche Grundlage aufrechterhalten wird. 51 2 Die antike Welt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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