Zeitbilder 5/6, Schulbuch

Mehrheit bei den Abstimmungen. Da jeder Bürger für seine Ausrüstung selbst aufkommen musste, konnten nur reiche Plebejer in die Klasse der Schwerbewaffne­ ten gelangen. Die Plebejer zogen wahrscheinlich schon zu Beginn des 5. Jh. v. Chr. aus Protest gegen diese Benachteiligung aus der Stadt aus. Da aber die Patrizier vor allem auf die militärische Unterstützung der Plebejer angewiesen waren, mussten sie diesen nun erste politische Mitwir­ kungsrechte einräumen: Volkstribunen: Sie sollten das Volk vor Übergriffen –– der Beamten schützen und hatten das Vetorecht. Tributkomitien: Volksversammlung für alle Bürger. –– Seit der Mitte des 5. Jh. v. Chr. gab es in Rom erstmals ein geschriebenes Recht. Mit den so genannten Zwölftafel- Gesetzen kehrte Rechtsgleichheit für Patrizier und Plebe­ jer ein. Kurze Zeit später wurde das Eheverbot zwischen den beiden Ständen aufgehoben. Seit etwa 350 v. Chr. durfte einer der beiden Konsuln Plebejer sein, danach wurden sie auch zu den höheren Priesterämtern zugelas­ sen. Als ihre Beschlüsse in den Tributkomitien (Plebiszi­ te) Gesetzeskraft bekamen, war die politische Gleichbe­ rechtigung zumindest formal erreicht (287 v. Chr.). Nur wenige Plebejer schaffen eine politische Karriere In Rom wurden – im Gegensatz zu Athen – alle Beamten (mit Ausnahme des Diktators) öffentlich und ehrenamt­ lich gewählt. Das führte dazu, dass neben den wenigen patrizischen Familien nun auch eine kleine begüterte Oberschicht der Plebejer Rom regierte. 30 römische Familien teilten sich über Jahrhunderte die höchsten Ämter – der alte Geburts- und der plebejische Geldadel hatten sich so zum Amtsadel (= Nobilität) vermischt. Der Historiker Polybios beurteilte im 2. Jh. v. Chr. die römische Verfassung so: Q Es gab also (...) drei Teile, die im Staat Gewalt hatten. So gerecht und angemessen aber war al- les geordnet, waren die Rollen verteilt und wurden in diesem Zusammenspiel die staatlichen Aufgaben gelöst, dass auch von den Einheimischen niemand mit Bestimmtheit hätte sagen können, ob die ganze Verfassung aristokratisch, demokratisch oder monar- chisch war. Und so musste es jedem Betrachter er- gehen. Denn wenn man seinen Blick auf die Macht- vollkommenheit der Konsuln richtete, erschien die Staatsform vollkommen monarchisch und königlich, wenn auf die des Senats, wiederum aristokratisch, und wenn man auf die Befugnisse des Volkes sah, er- schien sie unzweifelhaft demokratisch. (Polybios, 6, 11) Beurteile die Aussage des Polybios. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Beschreibe die gesellschaftlichen Gruppen in Rom. Welche Rolle spielte das Verhältnis zwischen „Patron“ und „Klient“? Fasse die wesentliche Schritte des „Stände- kampfes“ zusammen. Die Verfassung der Römischen Republik im 2. Jh. v. Chr. 300 Senat (ehem. Magistrate)   (Lebenszeit) • Oberste Macht im Staate, berät (und beein- flusst) die Beamten • Verfügung über Einnahmen und Ausgaben des Staates • Festlegung der Außenpolitik • Zustimmung zu Gesetzen 2 Zensoren (ehem. Konsuln) (Amtszeit: 5 Jahre) • Einkommens- schätzung • Überwachung des Lebens- wandels der Senatoren • Vergabe öffentlicher Aufträge Diktator Oberster Beamter in Notlagen des Staates (Amtszeit: 1 / 2 Jahr) 2 Konsuln • Heerführung • Leitung der Verwaltung 6 Prätoren • Recht- sprechung • Provinz- verwaltung 4 Ädilen • Marktaufsicht • Polizei- aufgaben • Ausrichtung von Spielen 8 Quästoren • Finanz- verwaltung 10 Volks- tribunen „Vetorecht“ (Möglichkeit, Beschlüsse und Amtshandlungen zu blockieren „unverletzbar“ Kuriats- versammlung (ehem. Patrizier­ versammlung) • Bestätigung der Beamten • Entscheidung in familien- rechtlichen Fragen Zenturiats- versammlung (nach Vermögen gegliedert) • Beschluss über Krieg u. Frieden • Verurteilung von Staats­ verbrechen • Gesetz­ gebungsrecht Tribus- versammlung (nach Wohnbe- zirken gegliedert) plebejisch kann Gesetze beschließen (Plebiszite) Zahl der Amtsinhaber Weisungsrecht des ranghöheren Beamten stellen Senats­ listen auf Konsul beruft ein und leitet Volkstribun beruft ein und schlägt Gesetze vor wählt in Notzeiten ernannt Veto und Einberufungsrecht Veto Veto berät berät wählt Veto wählt Einberufungsrecht Veto wählt wählt Veto wählt 35 2 Die antike Welt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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